Die gefallenen Bundeswehrsoldaten wurden durch eine Mandatierung des Deutschen Bundestages in die jeweiligen Einsätze geschickt. Schon die Tatsache, dass Sie im Rahmen ihrer Pflichtausübung ihr Leben gelassen haben, sollte Grund genug sein, Ihnen ein dauerhaftes Ruherecht zu gewähren und nicht die Kosten an die Hinterbliebenen abzuwälzen.