Sanktionen, Sekretär entscheidet
Sanktionen sind "Straf"maßnahmen für eine bestimmte, vorher definierte Verletzung von Regeln/Gesetzen/Rechten anderer. Daher müssen sie auch eng mit diesen definierten Verletzungen gekoppelt bleiben; werden derartige Regelverletzungen zurückgenommen, muss sich das auch an den Sanktionen auswirken. Genau diese enge Verbindung zwischen Maßnahme und zu bestrafendem Delikt ist bei Verhängung der "Stufe 3" der Sanktionen gegen Russland nicht mehr erkennbar. Mehrere Europäische Staaten waren für Aussetzung. Einzelne Politiker und EU-Sekretäre entscheiden über Inkrafttreten. (taz, 12.09.14).
Kilde: taz "Kurioses Gezerre um Sanktionen", 12.09.14