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Zwangs-Rundfunkbeitrag

Also, Fernsehen gehört nicht zum Grundbedürfnis der Bürger und die Zusatzkosten werden nicht übernommen vom Sozialamt für Bedürftige. Dieses Urteil steht ganz im Widerspruch zur Rundfunkzwangszahlung. Damit meine ich, zahlen JA zwangsweise für Grundsicherungsbezieher, die aufgrund der Umstellung auf DVB-T2 HD sich einen Receiver oder neuen Fernseher nicht leisten können. Dieser Leibeigenschaft muss eine Ende gesetzt werden. In den Gremien der Rundfunkanstalten sitzen Politiker mit Aufsichtssratposten u. somit gibt es niemals eine unabhäng. Entscheid. z. jetzigen Rundfunkstaatsvertr. mit NEIN

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