Grundrechte können niemandem einfach zu- oder aberkannt werden. Wenn sich das Gericht von einer Unterschriftenliste beeinflussen lassen würde, wäre es mit seiner Unabhängigkeit auch nicht mehr weit her. Damit könnte JEDE Mehrheit JEDE Minderheit nach Belieben unterdrücken. Solange die Gefahr nicht nachweisbar von den Neonazis ausgeht, wird sich die Entscheidung des Gerichts kaum ändern. Vielleicht sollte die Mehrheit weniger auf eine Verbotsdienstleistungsmentalität setzen und die Mehrheitsverhältnisse auf demokratischem Wege zum Ausdruck bringen, denn sie hat die gleichen Grundrechte.
Bron: <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100904_1bvr229810.html" rel="nofollow">www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100904_1bvr229810.html</a>