Bei Abriss 10 Jahre nicht bebaubar
Bei einem Abriss durch EFRE-Fördermittel aus dem IBE gilt eine Zweckbindungsfrist von min. 10 Jahren. Es darf somit für 10 Jahren das Areal der abgerissenen Häuser nicht neu bebaut werden. Nach einem Abriss der Palla bleibt für 10 Jahre eine riesige Lücke direkt am Tor zur Innenstadt von Glauchau.
Quelle: IBE-Förderrichtlinien aus dem EFRE-Programm "Nachhaltige Stadtentwicklung 2014-2020" nach SAB Sachsen 2019