In seiner Entscheidung vom 16. Juni 1975 erklärte der Bayerische Verfassungsgerichtshof Artikel 24 Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, wonach das Reiten nur auf eigens dafür freigegebenen Wegen zulässig sein sollte, für verfassungswidrig. Gleichzeitig gestattet Art. 141 Abs 3 der Bayerischen Verfassung die Erholung in der freien Natur ausdrücklich jedermann, also nicht nur Wanderern und Spaziergängern, sondern auch Reitern.
Source: www.vfd-bayern.de/vfd-bayern/geschichte.htmlPro
What are arguments in favour of the petition?
Contra
What are arguments against the petition?
Bayern Das Reiten ist in der Bayrischen Verfassung, dem Waldgesetz (BayWaldG) und dem Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) geregelt. Verfassung des Freistaates Bayern Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992) BayRS 100-1-I, letzte Änderung: 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) Art. 141 Abs. 3 Recht auf Naturgenuss
Source: Sonja SchützHinweis der Redaktion von openPetition: Der Beitrag wurde versteckt, da er gegen unsere Netiquette verstößt.