Naturschutz
Es gibt ein Bundesnaturschutzgesetz und landesgesetzliche Regelungen. Auch Stadtbedienstete dürfen sich nicht darüber hinwegsetzen. Privililegierte Nutzungen in Naturschutzgebieten gibt es in solchen Gebieten nicht. Damit darf es keine Freizeithäuschen,Einzäunungen, Hühnerställe, Hundehaltung oder sonstige private Freizeitnutzung geben. Wenn das Schule machen würde, könnte man sich in Deutschland vom Thema "Naturschutz" gänzlich verabschieden.
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