Naturschutz
Formaljuristische Betrachtung: 1) schriftl. Genehmigung für Hütte b. Kauf vorhanden? Nein= illegal (Baurecht); 2) schriftl. Genehmigung für Betrieb v. Hundeschule? Nein:. nicht legal. 3) Schriftl. Genehmigung n. Umwidmung in NSG? Nein:--> nicht zulässig. 4) mündl. Zusagen beweisbar: ???; 5) Eingriff in Natur i.S.d. Rechtsverordnung: Ja --> Zäune, Hundeausbildung, nicht genehmigte Hütte. D.h.: nicht zulässig. 6) Nachträgl. Genehmigung Erfolg versprechend: nein, siehe Naturschutzgesetz.
Källa: