Contra

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Rechtsstaatsprinzip

Die Mitarbeiter der Behörden haben die Gesetze, die vom Parlament beschlossen werden nicht auf ihre Richtigkeit zu überpüfen und diese anzuwenden. Einzig das Bundesverfassungericht hat eine Verwerfungskompetenz bei Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz. Der Mitarbeiter des Jobcenter muss eine Sanktion verhängen, wenn die Tatbestandlichen Voraussetzungen des Gesetzes vorliegen. Wenn er das mit seinem gewissen nicht vereinbaren kann, muss er das Jobcenter verlassen. Er führt letztlich nur den Willen des Gesetzgeber, der Parteien und der Wähler durch. Auch wenn Frau Hannemann persönlich meine Sympahie wegen Ihrer Courage hat, wird sie mit der Systemfrage keinen Erfolg haben, denn dafür gibt es derzeit keine Mehrheiten. Frau Hannemann hätte durch strikte Anwendung des Unterschungsgrundsatzes die meisten Sanktionen verhindern können. Das wird ihr in Zukunft wohl nicht mehr möglich sein.

Avots: Eigengestrickt

0.8

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