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Grundrecht zur freien Meinungsäußerung

Das Recht zur freien Meinungsäußerung ist nun mal hier in Deutschland einer der Grundpfeiler unseres Grundgesetzes,und steht per Gesetz ALLEN Bürgern unabhängig von Amt oder Würden offen. Wo bitte kommen wir denn hin,wenn es zur Normalität verkommt,sich vom Arbeitgeber den Mund verbieten lassen zu müssen.Hört die eigene Meinung auf zu bestehen,wenn man als Arbeitnehmer in Staatlichen Einrichtungen Angestellt ist?!!! wohl KAUM... Als verbeamtete Angestellte wäre niemand so mit Frau Hannemann umgegangen.Das ALLES zeigt doch mal nur zur genüge,in welchem Dilemma unsere Arbeitspolitik in Deutschland steckt.

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3.6

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