Contra

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Da ich keinen Kommentar Unterschreiben darf wenn ich nicht Unterzeichen, mach ich es halt so! Longboard im Straßenverkehr sind viel zu gefährlich, man kann nicht so schnell zum Stillstand kommen wie mit einem Fahrrad o. ä. . Wenn man die Rechtliche Lage anschaut ist das fahren auf dem Gehweg erlaubt, dennoch nur mit Schrittgeschwindigkeit, d.h. wenn ein Fußgänger kommt kann man, wenn man mit Schrittgeschwindigkeit fährt, gut ausweichen! Wer schneller fahren will muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen oder auf abgesperrte strecken gehen.

kilde: Erfahrungsberichte und §24 der STVO (Besondere Fortbewegungsmittel

1.7

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