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Ein Longboard erfüllt zwei wesentliche Punkte die jedes andere zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigte Fahrzeug besitzt. Es hat weder eine Lichtanlage noch hat es (primäre) Bremsmöglichkeiten. Daher ist es auf einer viel befahrenen Straße sehr wohl unsicherer als zB ein Fahrrad. Ein Fahrrad mit Straßenzulassung muss diese Kriterien ebenfalls erfüllen, warum also sollte man bei einem Longboard eine Ausnahme machen? Longboards auf Radwegen und 30-Zone ja, ab Zone 50 klar NEIN

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