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Gutachter

Angeblich seien die Eltern nicht mit einer möglich werdenden Herztransplantation einverstanden gewesen, weswegen die lebenserhaltenden Massnahmen dann (wie gutachterlich bereits gerügt wurde) abgetellt worden, obwohl zu diesem Zeitpunkt von Herztransplantation noch gar keine Rede sein konnte. Ein Abschalten der laufenden ECMO liegt nicht mehr im alleinigen Entscheidungsrahmen der Eltern, sondern es wäre eine Ethikkommission zu befragen, bevor man einem Menschen das Lebensrecht abspricht.

Izvor: Gutachten Prof. Dr. med. Ziemer

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