Gefährdungsbeurteilungen (GBU), Arbeitgeber (AG),
Und wer kontrolliert die schriftlich hinterlegten GBUen auf dem Portal? Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet eine GBU zu erstellen. Geht das in die Hose, muss er diese herunterlassen und Farbe bekennen. Das reicht aus meiner Sicht aus. Es ist nicht die Aufgabe des Landes im Normalfall die GBUen zu kontrollieren. AG sollen daraufhin kontrolliert werden, ob eine SiFa beauftragt / bestellt worden ist. Das wäre zumindestens ein Anfang.
источник: eigene Meinung