Contra

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Gutachterverfahren und extrabudgetäre Bezahlung

Fast jeden nervt das Gutachterverfahren, auch mich; fast niemand weiß, dass das Gutachterverfahren diejenige Wirtschaftlichkeitsprüfung darstellt, welche die Basis unserer positiven Sonderstellung für ein festes Stundenhonorar darstellt, welches extrabudgetär von den Krankenkassen bezahlt wird. Niemand wird sich wünschen, dass wir ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung, d.h. ohne Gutachterverfahren wieder (wie in früheren Zeiten) intrabudgetär und damit frei floatend wie allen anderen KV-Mitglieder bezahlt werden. Das Gutachterverfahren ist die Basis der Honorar-positiven Gerichtsurteile seit 1999.

Source: bvvp

2.1

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