Region: Bremen
 

Beschwerde über eine Aschedeponie

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

4 Signaturer

Petitionen drogs tillbaka av initiativtagaren

4 Signaturer

Petitionen drogs tillbaka av initiativtagaren

  1. Startad 2010
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

Detta är en online-petition der Bremischen Bürgerschaft.

vidarebefordrar

Ansökan riktar sig till: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Es schreibt Ihnen:

Rolf Kobbe

Witteborg 20

28777 Bremen

An den

Petitionsausschuss der

Bremischen Bürgerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

Petition zur

Aschedeponie am Kraftwerk in Bremen-Farge

( siehe Karte und Lageplan unten)

Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa möge prüfen und erklären,

•ob die Aschedeponie in Bremen-Farge ( siehe Karte und Lageplan) auf der Grundlage einer gültigen Betriebsgenehmigung/Betriebserlaubnis betrieben wird,

•ob die Betriebsgenehmigung/Betriebserlaubnis geltendem EU-Recht entspricht

•ob ein Umweltverträglichkeits-Gutachten vorliegt

•ob ein Verbleib der Aschedeponie gegen geltendes EU-Recht verstößt,

•welche Auswirkung die Aschedeponie auf die Gesundheit der Bevölkerung hat, gibt es entsprechende Gutachten

•welche Auswirkung die Aschedeponie auf Boden, Luft und Wasser, Grundwasser, Flora und Fauna hat, gibt es entsprechende Gutachten

•welche Emissionen gehen von der Aschedeponie aus,

•werden die in § 5 BImSchG genannten Anforderungen an das Schutzniveau für die Umwelt eingehalten

•ist die Aschedeponie vereinbar mit der Richtlinie 2008/1/EG des Rates vom 29.01.2008, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

•ist eine Sanierung angeordnet oder geplant

•wer trägt die Kosten einer Sanierung

•welche Sofortmaßnahmen werden notwendig und angeordnet

•werden juristische, gerichtliche Konsequenzen geprüft

Begründung:

Ende der 60 ger Jahre baut das Kraftwerk Farge einen neuen Block.

Die anfallende Asche wurde direkt vor dem Werkstor in den ehemaligen Farger Feuchtwiesen deponiert.

Dafür kaufte man die entsprechenden Feuchtwiesengebiete, kofferte diese tiefgründig aus (bis 3m tief) und verfüllte dann die Fläche mit der anfallenden Asche.

Eine dünne Mutterbodenschicht deckte das ganze ab und anschließend wurde Gras eingesät.

Das in Farge anfallende Niederschlagswasser, das seit tausenden von Jahren Richtung Weser floss, trifft jetzt auf eine unüberwindbare Barriere aus Kraftwerksasche.

Das Wasser staut sich vor dieser Barriere, weil es nicht abfließen kann und es kommt zu einer Vernässung und Versumpfung im Bereich Witteborg/Farger Straße.

Unsere Keller und damit auch unsere Häuser bekommen, bei starken Niederschlägen und steigenden Grundwasserständen, zunehmend Schäden durch Feuchtigkeit.

In der Vergangenheit gab es in dem o.g. Bereich keine feuchten Keller.

Dies ist ein Phänomen der letzten 35 Jahre.

Im Außenbereich des Kraftwerkes wurde Kraftwerksasche in einer gewaltigen Ausdehnung vergraben (850 000 Tonnen). Dies ist eine erhebliche Belastung für Boden, Luft und Wasser, Flora und Fauna, da die Asche giftige Schwermetalle enthält!

Giftige Schwermetalle

Schwermetalle sind im Allgemeinen giftig. Wenn sie mit schwach saurem Wasser in Berührung kommen (z.B. Regenwasser mit Kohlendioxid / Kohlensäure), gehen sie in Lösung über und können vom Wasser fortgeschwemmt werden. In Wasser gelöst können sie über die Nahrungskette auch gut vom Körper aufgenommen werden.

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt

Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt

Gutleutstr. 114 (Gebäude A)

60327 Frankfurt am Main

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Kobbe

Anlage:

Karte und Lageplan der Aschedeponie in Bremen-Farge:

http://maps.google.de/maps/ms?hl=de&ie=UTF8&msa=0&ll=53.202055,8.521271&spn=0.004833,0.009645&t=h&z=17&msid=108338856420046599980.00047ef0395973ce8afff

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Information om petitionen

Petitionen har startats: 2010-02-24
Insamlingen slutar: 2010-04-08
Region: Bremen
Kategori :  

Nyheter

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses der Stadtbürgerschaft vom 30. November
    2010 (Drs. 17/673S)

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil sie nicht abhilfefähig sind:

    Eingabe Nr.: S 17/276

    Gegenstand:
    Beschwerde über eine Aschedeponie und ein Kohlelager

    Begründung:
    Der Petent bittet um Überprüfung einer Aschedeponie. Unter anderem sollten seiner Ansicht nach die
    erteilten Genehmigungen zurückgenommen und notwendige Sofortmaßnahmen angeordnet werden.
    Durch die Deponie gelangten Schwermetalle in den Boden und das Grundwasser, was letztlich zu
    einer Gesundheitsgefährdung führe. Außerdem bi ttet der Petent darum, Genehmigungen für den
    Betrieb eines Kohlelagers zu widerrufen und ent sprechende Sofortmaßnahmen anzuordnen. Die
    Lagerung erfolge nicht nach dem aktuellen dem Stand der Technik. Außerdem enthalte die Kohle
    radioaktive Stoffe, die durch Luft und Grundwasser in die Nahrungskette gelangten. Die Petition wird
    von vier Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten mehrere Stellungnahmen des Senators
    für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
    Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Die vom Petenten gewünschte Rücknahm e des für die Aschedeponie erlassenen
    Planfeststellungsbeschlusses ist aus Rechtsgründen nicht möglich. Nach dem bremischen
    Verwaltungsverfahrensgesetz sind Ansprüche auf Unterlassung des Vorhabens, auf Beseitigung oder
    Änderung der Anlagen oder auf Unterlassung ihrer Benutzung ausgeschlossen, wenn der
    Planfeststellungsbeschluss – wie hier – unanfechtbar geworden ist.

    Die Aschedeponie wird bereits seit Jahren nicht mehr betrieben. Deshalb hat der Senator für Umwelt,
    Bau, Verkehr und Europa mit dem Betreiber verein bart, die Deponie nach dem Kreislaufwirtschafts-
    und Abfallgesetz formell stillzulegen. Als vo rbereitende Maßnahmen werden umfangreiche
    Untersuchungen zum Boden- und Grundwasserschut z durchgeführt, weil der Behörde wenig über das
    Deponieverhalten und den Deponieaufbau bekannt is t. Der Petitionsausschuss ist davon überzeugt,
    dass der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa bei den geplanten Stilllegungsmaßnahmen die
    gesetzlichen Vorschriften einhalten und seine Ford erungen gegenüber dem Betreiber durchsetzen
    wird.

    Die vom Petenten gewünschten Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Aschedeponie sind nicht
    erforderlich. Dem Senator für Umwelt, Bau, Verkeh r und Europa sind seit über 20 Jahren insoweit
    keine Beschwerden oder Auffälligkeiten bekannt geworden.

    Das Gewerbeaufsichtsamt hat das Kohlelager im Rahmen des Petitionsverfahrens nochmals überprüft.
    Es hat festgestellt, dass die Lagerung in Form aufgeschütteter offener Halden entgegen der
    Behauptung des Petenten dem Stand der Technik in Deutschland entspricht. Die Gesamthöhe der
    Schüttung muss wegen der Gefahr von Kohlebränden dur ch Selbstentzündung allerdings kleiner sein,
    als der erforderliche Abstand zu schutzwürdigen Ob jekten. Die Dimensionierung der Halde mit einer
    sechs bis zehn Meter dicken Schicht ist keineswegs zu bemängeln. Das wurde auch von der
    Bundesanstalt für Materialforschung bestätigt.

    Bereits seit mehreren Jahren wird russische Im portkohle in dem hier interessierenden Betrieb
    verbrannt. Darin enthaltene radioaktive Stoffe we rden durch Staubfilterung zu 99 % in den festen
    Rückständen (Asche und Rückstände der Rauchgasfilterung) gebunden. Das bei der Kohlelagerung
    eingesetzte Wasser wird in der Betriebswasser aufbereitungsanlage aufbereitet. Das so gewonnene
    Brauchwasser wird bei der Rauchgaswäsche eingesetzt. Die enthaltenen Schadstoffe werden
    gebunden. Nach den Angaben des Senators für Umwel t, Bau, Verkehr und Europa existieren keine
    Anhaltspunkte für eine erhöhte Feinstaubbelastung im Einwirkungsbereich des hier interessierenden
    Betriebs.

    Begründung (PDF)

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