Arbeitslosengeld II - Ablehnung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

166 서명

청원은 승인되지 않았습니다

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소식

2017. 09. 11. 오전 7:00

Pet 4-18-11-81503-026794

Arbeitslosengeld II


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch zurück zu nehmen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Neuregelungen
grundgesetz- und verfassungswidrig seien. Sie verstießen gegen die freie Berufswahl
und die Freizügigkeit.
Dem Petitionsausschuss liegen zu diesem Thema mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 83 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 17 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Zudem berücksichtigte der Petitionsausschuss die
Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Soziales nach § 109 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die unter anderem nach
Durchführung einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 30. Mai 2016
vorgelegt wurde (vgl. hierzu Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschusses,
Drs. 18/8909). Das Plenum des Deutschen Bundestages befasste sich mit dem

sachgleichen Thema und beriet hierüber ausführlich (Protokoll der Plenarsitzung
18/179 vom 23. Juni 2016).
Das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist mit den
von den Petenten beanstandeten Regelungen zwischenzeitlich vom Bundestag
beschlossen worden und am 1. August 2016 in Kraft getreten.
Der Ausschuss hat das Vorbringen der Petenten geprüft. Nach der parlamentarischen
Prüfung kommt der Ausschuss auch unter Berücksichtigung der Einwendungen der
Petenten zu dem Ergebnis, dass er das Anliegen nicht unterstützen kann.
Daher vermag der Ausschuss die Eingabe nicht zu unterstützen. Der Ausschuss
empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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