Bankenwesen - Geldschöpfung durch den Staat

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
4.254 Ondersteunend 0 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

4.254 Ondersteunend 0 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2009
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

08-06-2017 13:01

Marian Löhr

Bankenwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.05.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird ein Beschluss des Deutschen Bundestages angeregt, wonach
das Finanzsystem so zu verändern ist, dass nicht mehr die Banken das Geld durch
Kredite schöpfen, sondern dass der Staat das Geld selbst schöpft und in
angemessenem Umfang im öffentlichen Interesse in Umlauf bringt bzw. ausgibt.

Zur Begründung seiner Petition legt der Petent insbesondere dar, Banken müssten
lediglich acht Prozent Kapitaldeckung vorweisen um 100 Prozent Kredite vergeben
zu können. Weil Banken für gewährte Kredite Zinsen verlangten, d. h. mehr Geld
zurückforderten als sie ursprünglich ins System gegeben hätten, wachse das
gesamte Schuldenaufkommen stärker an, als die durch Kredite zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel. Dies führe zu immer mehr Schulden u. a. der
öffentlichen Hand und zu noch schlimmeren Finanzkrisen als der aktuellen.

Daher sei eine Abkehr von dem auf Krediten bzw. Schulden finanzierten
W irtschaftssystem erforderlich. Vielmehr solle der Staat selbst Geld schöpfen.
Zudem müsse das Eigenkapital der Banken 100 Prozent betragen, damit diese an
der Geldschöpfung nicht mehr beteiligt seien.

Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Akteninhalt
Bezug genommen.

Die Petition ist als öffentliche Petition im Internet veröffentlicht worden. Sie wurde
durch 4.254 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 543 Diskussionsbeiträge ein.

Ferner haben den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit drei weitere
Eingaben gleichen Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs einer
gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt werden.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26.04.2010 wie
folgt dar:

Hinsichtlich der Struktur und Funktionsweise des Geschäftsbankensystems weist der
Petitionsausschuss zunächst auf Folgendes hin: In modernen Volkswirtschaften, die
sich durch einen hohen Grad an Arbeitsteilung und Spezialisierung auszeichnen, ist
Geld ein zentraler Bestandteil des W irtschaftslebens. Denn Arbeitsteilung kann nur
funktionieren, wenn die hergestellten Güter und Dienstleistungen auch auf
einfachem Wege und ohne nennenswerte zusätzliche Kosten getauscht werden
können. Neben seiner Funktion als Tauschmittel und als Recheneinheit ist Geld
auch Wertaufbewahrungsmittel. Je stabiler das Geld ist, desto besser werden diese
Funktionen erfüllt und desto störungsfreier läuft der W irtschaftsprozess ab.

Der Geschäftstätigkeit der Geld- und Kreditinstitute kommt im Geldkreislauf einer
Volkswirtschaft eine zentrale Rolle zu. Gesamtwirtschaftlich muss gewährleistet sein,
dass es nicht zu Bankenkrisen kommt, die letztlich die Funktionsfähigkeit der
gesamten W irtschaft in Mitleidenschaft ziehen würden. Banken müssen stets darauf
vorbereitet sein, dass sich ihre Kunden einen Teil ihrer Einnahmen in bar auszahlen
lassen. Außerdem sind sie verpflichtet, in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der
bei
ihnen gehaltenen Einlagen Guthaben in Form der Mindestreserve bei der
Bundesbank zu unterhalten. Über die Bedingungen, zu denen das Eurosystem den
Banken Zentralbankgeld zur Verfügung stellt,
kann es Einfluss auf die
Geschäftstätigkeit der Banken nehmen.

Die Geschäftsbanken schaffen Geld, wenn sie ihren Kunden Kredite gewähren und
die Beträge auf Konten gutschreiben. Sie vergrößern durch die Schaffung dieses
Giralgeldes ohne Zutun der Notenbank die umlaufende Geldmenge. Die Banken
sind bei diesem Prozess der Giralgeldschöpfung jedoch auf neues Zentralbankgeld

angewiesen, weil sie Bargeldauszahlungen an ihre Kunden leisten und einen Teil der
Kundeneinlagen als Guthaben bei der Notenbank in Form der Mindestreserve
unterhalten müssen. Der Zentralbankgeldbedarf der Geschäftsbanken ist somit der
Ansatzpunkt für die Notenbank, um Kreditgewährung und Geldschöpfung durch die
Geschäftsbanken zu beeinflussen.

Erhöht die Notenbank z.B. die Zinsen, so wird die Geldbeschaffung der
Geschäftsbanken teurer und sie verlangen ihrerseits höhere Kreditzinsen von ihren
Kunden. Über diesen Mechanismus lässt sich einerseits die Kreditnachfrage
dämpfen und andererseits das Sparen wegen der höheren Zinsen attraktiver
gestalten. Dies führt zu einer Verlangsamung des Geldmengenwachstums.

Der Prozess verläuft umgekehrt, wenn die Notenbank die Zinsen senkt. Ein Zwang
zur permanenten Geldmengenausweitung oder zur Inflation besteht in einer solch
modernen Geldwirtschaft mit einer unabhängigen Zentralbank nicht. Die
Geschäftsbanken schaffen folglich auch nur scheinbar Geld "aus dem Nichts"; sie
erhalten aus der durch Geldschöpfung resultierenden Verlängerung ihrer Bankbilanz
auch keine Seignorage.

Die Kreditzinsen werden in der Regel durch zusätzliche Produktion und Einkommen
erwirtschaftet. Die Finanzierung über neue Schulden würde dagegen in der Tat zur
Überschuldung und allgemein praktiziert zum Zusammenbruch des
Finanzsystems führen.

Damit Geld die dargestellten Funktionen reibungslos und in vollem Umfang erfüllen
kann, ist ein hohes Maß an Preisstabilität erforderlich. Eine inflationäre Geldpolitik
wäre zudem zutiefst unsozial, da die Umverteilungswirkungen der Inflation vor allem
die Bezieher kleiner Einkommen treffen. Gerade vor diesem Hintergrund wurde in
den meisten Industrieländern die Steuerung der Geldmenge auf unabhängige
Notenbanken übertragen, deren vorrangiges Ziel die Gewährleistung von
Preisstabilität ist. Die Übertragung der geldpolitischen Kompetenz auf den Staat
würde dagegen das Ziel der Preisstabilität in unmittelbare Konkurrenz zu anderen
politischen Zielen setzen, die letztlich das Risiko einer inflationären Geldpolitik
erhöhen würde.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass staatliche Verschuldung entsteht, wenn die
Ausgaben des Staates regelmäßig höher sind als die Einnahmen. Die Ausgabe
gesetzlicher Zahlungsmittel durch den Staat wie vom Petenten angeregt würde
an diesem Sachverhalt
im Grundsatz nichts ändern. Die Finanzkrisen des
vergangenen
Jahrhunderts,
häufig
begleitet
von
Hyperinflationen
und
Währungsreformen, haben gezeigt, welche dramatischen Folgen eine Politik mit der
Notenpresse haben kann.

Im Übrigen finanzieren die heutigen Staaten ihre Finanzierungslücken nicht nur über
eine Verschuldung bei privaten Geschäftsbanken. Vielmehr vergibt z. B. der Bund zu
diesem Zweck Bundeswertpapiere am Kapitalmarkt, die wegen ihrer hohen Bonität
auch bei vielen Privatpersonen und Kleinanlegern sehr begehrt sind.

Eine rein staatliche Bankenwirtschaft und Kreditversorgung würde zudem zu einer
einseitigen Zuordnung von Kapital und im Ergebnis zu einer Verdrängung anderer
Marktteilnehmer führen. Die von dem Petenten vorgeschlagene Reservehaltung
(Kapitaldeckung) von 100 Prozent der Kreditinstitute würde eine stark verringerte
Kreditvergabe hervorrufen und somit die Existenz der Geschäftsbanken in Frage
stellen. Die Folge davon wäre, dass das Banken- und Finanzsystem sowie der
Finanzkreislauf für die Privatwirtschaft gefährdet wären.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die wirtschaftspolitische Grundentscheidung
in Deutschland für eine soziale Marktwirtschaft und der Grundsatz einer offenen
Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb im Sinne von Artikel 119 Abs. 3, Artikel 120
des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union dem Vorschlag des
Petenten entgegenstehen.

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
Sinne der Eingabe tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.


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