Kraj : Bundesrepublik Deutschland
Obrázok petície Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung ( ELSTER / ELSTAM ) an das Finanzamt

Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung ( ELSTER / ELSTAM ) an das Finanzamt

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Finanzminister
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Navrhovateľ stiahol petíciu

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  1. Zahájená 2013
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Neúspešný

28. 10. 2013, 11:28

Formulierungen ausgefeilt
Neuer Petitionstext: Diese gesetzliche Verpflichtung ist u.a. im Einkommenssteuergesetz (§25 Abs.4, §39 Abs.4 Satz2, §41a Abs.1 Satz2, §41b Abs.1 Satz2) und Umsatzsteuergesetz (§18 Abs.1 und 3) festgelegt.
Bei der derzeitigen Lage zur der Datensicherheit muß es jedem Betroffenen selbst überlassen sein, in welcher Form er die benötigten Unterlagen beim Finanzamt einreicht. Neue Begründung: In ELSTER und ELSTAM werden Daten mittels TLS ( ehemals SSL - beides hybride Verschlüsselungssysteme ) übertragen, einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie ( BSI ) zertifiziertem Verfahren. Diese Zertifizierung bedeutet für die Hersteller das absolute Offenlegen dieses Verschlüsselungssystems. Nach den Unterlagen des Herrn Edward Snowden hat mindestens die NSA (National Security Agency) einen Master Key für SSL/TLS.
Nachdem das Das BSI kann ( obwohl dafür für die Sicherheit zuständig ) derzeit nicht einmal die Sicherheit Integrität des Handys der Bundeskanzlerin garantieren kann, gleichzeitig garantieren. Gleichzeitig wird dieses Bundesamt in NSA-Dokumenten als "Schlüsselpartner" geführt wird und bestätigt eine Zusammenarbeit mit der NSA bestätigt, NSA.
Deshalb muß die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Datenübertragung, insbesonders insbesondere die der hochsensiblen Daten für das Finanzamt, so schnell wie möglich abgeschafft werden!
Das ist um so dringender, als unsere Regierung keinerlei Handlungsbedarf erkennen läßt, was die Datensicherheit ihrer Bürger angeht und selbst angeht. Selbst der Innenminister empfiehlt, jeder solle sollte sich um seine eigene Sicherheit kümmern.

Jeder Steuerpflichtige muß daher selbst darüber entscheiden können, in welcher Form er die notwendigen Unterlagen beim Finanzamt einreicht.


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