Région: Allemagne

Bergbau - Import von Steinkohle

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
1 056 Soutien 1 056 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

1 056 Soutien 1 056 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

24/07/2019 à 04:22

Pet 1-17-09-750-036379 Bergbau

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Import von Steinkohle durch deutsche
Unternehmen nur möglich ist, wenn die importierenden und verstromenden
Unternehmen Lieferanten und Handelswege offenlegen.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 1 056 Mitzeichnungen und
61 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass
nicht auf alle vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, die
Bundesrepublik Deutschland importiere über 70 Prozent der benötigten Steinkohle.
Nach Schließung der letzten Zechen steige dieser auf 100 Prozent. Deutsche
Energiekonzerne profitierten von der günstiger importierten Kohle. Zwar
verpflichteten sich die meisten Unternehmen in den Exportländern, die
Menschenrechte zu achten. Dennoch komme es immer wieder, insbesondere in
Kolumbien, zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Ferner
würden betroffene Gemeinden oft nicht entschädigt oder sogar umgesiedelt.
Landwirtschaftliche Nutzflächen gingen verloren, die gewerkschaftliche Organisation
der Arbeitnehmer werde behindert. Indigene Bevölkerungsgruppen und deren
Ansprüche würden nicht beachtet. Deshalb müsse beim Steinkohleimport
Transparenz hergestellt werden. Die hiesigen Energieversorger trügen eine
Mitverantwortung für den Steinkohleabbau mit seinen Begleitumständen in den
Lieferländern. Hiesige Stromverbraucher hätten ein Recht zu erfahren, woher und
unter welchen Bedingungen Steinkohle für die Stromerzeugung gefördert und
bezogen würde.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem berücksichtigte er die in der 17. Wahlperiode
nach § 109 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eingeholte
Stellungnahme des damaligen Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (vgl.
Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschusses,
Bundestagsdrucksache 17/12228). In der 18. Wahlperiode wurde der Import von
Steinkohle ebenfalls im parlamentarischen Raum thematisiert. Informationen hierzu
lassen sich u. a. der Bundestagsdrucksache 18/2518 entnehmen.

Auch der Petitionsausschuss der 19. Wahlperiode hat sich intensiv mit dem Anliegen
befasst. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt
zusammenfassen:

Soweit mit der Petition beanstandet wird, deutsche Unternehmen profitierten von der
Importkohle, stellt der Petitionsausschuss fest, dass es keinen Preisunterschied
zwischen einheimischer und importierter Steinkohle gegeben hat.
Der Steinkohlebergbau wurde in Deutschland bis Ende des Jahres 2018
subventioniert. Weil der durchschnittliche Einfuhrpreis für Steinkohle aus Drittländern
die Grundlage für die Preisbildung bei der einheimischen Kohle bildete, konnten
Steinkohleverbraucher importierte und einheimische Steinkohle zu etwa gleichen
Preisen beziehen.

Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass die starke Nachfrage an importierter
Kohle, insbesondere in China, zu erheblichen Preissteigerungen geführt hat.
Günstige Importpreise sind mithin nicht mehr zu erzielen. Seit Ende der 1990er Jahre
hatte sich der Einfuhrpreis zwischenzeitlich nahezu verdreifacht. Derzeit liegt der
Preis bei ca. 200 Prozent des Ende der 1990er Jahre ermittelten Preisdurchschnitts.

Auf den internationalen Kohlemärkten bildet sich ein relativ einheitliches Preisniveau
heraus, das vor allem von den Grenzkosten des Anbieters bestimmt wird.

Im Hinblick auf die mit der Petition gerügten Bedingungen in den Lieferländern betont
der Ausschuss, dass die Bundesregierung bei allen von ihr flankierten Vorhaben die
Einhaltung international anerkannter Menschenrechte sowie ökologischer und
sozialer Standards fordert. Nachhaltige Entwicklung sowie wirtschaftlicher und
sozialer Fortschritt sind ohne die Achtung der Menschenrechte undenkbar. Der Bund
unterstützt die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) für mehr
Transparenz von Geldflüssen im Zusammenhang mit Bodenschätzen. Darüber
hinaus setzt er sich verstärkt dafür ein, dass die deutsche Wirtschaft
unternehmerisches Handeln an international anerkannten Instrumenten und
Initiativen wie den OECD-Leitsätzen ausrichtet.

In diesem Zusammenhang macht der Petitionsausschuss jedoch darauf
aufmerksam, dass es sich bei den Steinkohleimporten grundsätzlich um
Importgeschäfte deutscher Firmen mit ausländischen Unternehmen handelt, die
ohne Beteiligung der Bundesregierung oder anderer staatlicher Stellen zustande
kommen. Dennoch haben Unternehmen, entsprechend den vom Sonderbeauftragten
für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen entwickelten Frameworks
for Business and Human Rights („Protect, Respect, Remedy“) eine
menschenrechtliche Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte innerhalb ihrer
Einflusssphäre. Dies schließt die Achtung indigener Landrechte ein. Mithin erwarten
Bundesregierung und Bundestag, dass die Unternehmen diese Verantwortung
wahrnehmen und entsprechende Monitoringsysteme einrichten.

Das weltweit wichtigste Instrument zur Förderung verantwortungsvoller
Unternehmensführung stellen neben den ILO-Kernarbeitsnormen und dem UN
Global Compact die oben genannten OECD-Leitsätze dar. Sie bieten für
Unternehmen einen Verhaltenskodex bei Auslandsinvestitionen sowie für die
Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern. Dort wird beschrieben, was von
Unternehmen bei internationalen Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im
Umweltschutz, bei der Korruptionsbekämpfung sowie der Wahrung von
Verbraucherinteressen erwartet wird. Die Leitsätze sind für alle Unternehmen aus
OECD-Mitgliedsländern bindend.

Alle Vertragsstaaten haben Nationale Kontaktstellen eingerichtet, an welche
Verstöße gegen die Leitsätze gemeldet werden können. Die Kontaktstelle der
Bundesregierung ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingerichtet,
nimmt Beschwerden entgegen, prüft diese und leitet gegebenenfalls
Einigungsverfahren ein, innerhalb derer zwischen Beschwerdeführer und dem
jeweiligen Unternehmen vermittelt wird.

Der Ausschuss weist ferner auf das im August 2013 vorläufig in Kraft getretene
Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union sowie Kolumbien und Peru
hin, dem seit Januar 2017 auch Ecuador beigetreten ist. Darin ist u. a. die
Umsetzung und Einhaltung multilateraler Abkommen in den Bereichen Umwelt und
Arbeitsrecht festgeschrieben. Kolumbien ist eines der Hauptlieferländer der
hierzulande eingesetzten Steinkohle.

Ferner stellt die weltweite Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und die
Weiterentwicklung des Normenkatalogs für Deutschland ein wichtiges Anliegen dar.
In der ILO setzt sich die Bundesregierung für die Einhaltung der ILO-Konventionen
insbesondere in Kolumbien ein und engagiert sich für den Schutz indigener Völker.

Der Petitionsausschuss begrüßt die Gründung der Initiative „Bettercoal“ durch neun
große europäische Energieversorger. Zu ihnen zählen u. a. drei große in der
Bundesrepublik Deutschland aktive Energieversorger. Die Initiative engagiert sich für
Umweltschutz, Arbeitssicherheit und faire Behandlung der Mitarbeiter beim
Kohleabbau. Die Abbaubedingungen sollen transparent gemacht, die Einhaltung von
Sozial- und Umweltstandards bei den Kohlelieferanten soll kontrolliert werden. Bei
den Kohlelieferanten will man die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards
kontrollieren. Dies wiederum soll durch Inanspruchnahme unabhängiger Institute
erfolgen. Dies ist im sogenannten Bettercoal Code geregelt, welcher im Juni 2013
von den Mitgliedern der Initiative beschlossen wurde.

Die beschriebenen Instrumente sollen dazu beitragen, Erfordernisse des
Umweltschutzes und die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten. Es ist nicht
vorgesehen, den Steinkohle importierenden und verstromenden Unternehmen
weitere aufwändige Nachweispflichten aufzuerlegen. Dies stünde im Widerspruch zu
den Bemühungen der Bundesregierung um einen Abbau der durch die Wirtschaft zu
tragenden Bürokratielasten. Nach Einschätzung des Ausschusses haben die
dargestellten Aktivitäten zu hinreichenden Maßnahmen mit Augenmaß und
sachgerechter Abwägung der Interessen aller Beteiligten geführt.

Abschließend macht der Ausschuss auf die Verordnung (EU) 2017/821 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von
Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer
von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und
Hochrisikogebieten aufmerksam. Mit der Verordnung soll die Finanzierung von
bewaffneten Auseinandersetzungen durch Erlöse aus dem Verkauf der genannten
Konfliktmineralien verhindert werden. Bei der Einfuhr aus Konflikt- und
Hochrisikogebieten in die EU müssen Unternehmen deshalb ab dem 1. Januar 2021
umfassende Sorgfaltspflichten einhalten. Der Ausschuss hebt jedoch ausdrücklich
hervor, dass der mit der Petition angesprochene Import von Steinkohlen und
Steinkohlenprodukten nicht Gegenstand der Verordnung (EU) 2017/821 ist.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.

Der Petitionsausschuss ist sich bewusst, dass das Petitionsverfahren wegen
gründlicher Prüfung des Anliegens und intensiver Beratungen längere Zeit in
Anspruch genommen hat. Dafür bittet er um Verständnis.

Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie - zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


08/06/2017 à 13:14


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