Terület: Németország

Bundesregierung - Einrichtung eines Portals hinsichtlich der Berichterstattung über Reisen der Mitglieder der Bundesregierung sowie der Staatssekretäre ins Ausland

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A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
116 Támogató 116 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

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  1. Indított 2015
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 08. 29. 16:19

Pet 1-18-06-1105-025896

Bundesregierung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Eingabe wird die Einrichtung eines Portals der Bundesregierung gefordert, in
dem über die Auslandsreisen der Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre
berichtet wird. Dort sollen u. a. das Reiseprogramm sowie die teilnehmenden
Delegationsmitglieder angegeben werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Öffentlichkeit in einer transparenten Gesellschaft aufgrund der Bedeutung der
Auslandsreisen für die Auslandsbeziehungen und die deutsche Wirtschaft sowie der
Nutzung von „hoheitlichen Ressourcen“ einen Anspruch auf Information habe. Um die
Interessen des Bundes zu schützen, könne es in besonderen Einzelfällen Ausnahmen
von der Berichtspflicht geben; die Berichterstattung sei dann später nachzuholen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 136 Mitzeichnungen und 5 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die Bundesregierung dem Bestreben
nach Informationen über Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung und

Staatssekretären auch im Interesse der Transparenz des Regierungshandelns
grundsätzlich offen gegenübersteht.
Daher wird auch schon gegenwärtig über die Auslandsreisen der Mitglieder der
Bundesregierung (und der Staatssekretäre) auf Pressekonferenzen und den
jeweiligen Internetseiten der Bundesministerien sowie des Bundeskanzleramts
berichtet. Dies umfasst teilweise auch Beschreibungen des Reiseprogramms und
Vorschauen auf Auslandstermine.
In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss jedoch darauf aufmerksam, dass
Einzelheiten zu Delegationsteilnehmern aus Datenschutzgründen nicht ohne deren
Einwilligung oder aufgrund einer entsprechenden Rechtsgrundlage veröffentlicht
werden dürfen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Veröffentlichung
personenbezogener Daten stets einen intensiven Eingriff in das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1
Grundgesetz darstellt.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass eine Veröffentlichung von konkreten
Reisedaten der Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre in Krisengebiete
oder sonstige Staaten, in denen ein erhöhtes Anschlagsrisiko droht, einem potentiellen
Attentäter die Möglichkeit bietet, seine Planungen für einen Anschlag an diesen
Informationen auszurichten und frühzeitig entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Eine solche Veröffentlichung stellt somit ein gefährdungsrelevantes Ereignis dar,
welches sich generell gefährdungserhöhend auswirkt. Daher muss diese Ausnahme
zur Wahrung der Interessen des Bundes nicht nur nach Prüfung im Einzelfall, sondern
allgemein gelten.
Zudem ist zu beachten, dass in bestimmten Fällen einige der jeweiligen ausländischen
Gesprächspartner, insbesondere auch aus dem nichtstaatlichen Bereich, eine
vertrauliche Behandlung ihrer Treffen mit Vertretern der Bundesregierung erwarten. In
Einzelfällen kann es bei vertraulichen Verhandlungen auch zur Wahrung deutscher
Interessen unerlässlich sein, auf eine zeitnahe und vollständige Bekanntgabe von
Reisen und Reiseprogrammen zu verzichten.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu
erkennen und die mit der Petition erhobene Forderung nicht zu unterstützen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte. •

Begründung (PDF)


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