03/12/2019, 3:07 μ.μ.
Wir wollen die Unterschriftensammlung offen halten, solange der Prozess der Gesetzgebung nicht abgeschlossen ist, d.h. auch über die Periode der Beratung im Landtag Sachsen-Anhalt.
Neues Zeichnungsende: 31.03.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 606