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Einführung der Viertelparität in Hochschulgremien von Sachsen-Anhalt

Petitioner not public
Petition is directed to
Wissenschaftsausschuss des Landes
638 supporters

Petitioner did not submit the petition.

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Petitioner did not submit the petition.

  1. Launched 2019
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

04/01/2021, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


12/03/2019, 15:07

Wir wollen die Unterschriftensammlung offen halten, solange der Prozess der Gesetzgebung nicht abgeschlossen ist, d.h. auch über die Periode der Beratung im Landtag Sachsen-Anhalt.


Neues Zeichnungsende: 31.03.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 606


11/13/2019, 10:05

Die Ausnahme im vorhergehenden Enturf des Gesetzes bezog sich auf Lehre und Forschung, und nicht nur auf die Lehre. Dies haben wir korrigiert.


Neuer Petitionstext: Im September 2019 wurde durch die Landesregierung Sachsen-Anhalt ein neuer Entwurf des Landeshochschulgesetzes vorgelegt. Wir begrüßen ausdrücklich zahlreiche Neuregelungen dieses und vorhergehender Entwürfe, welche Sachsen-Anhalt als Studien- und Wirtschaftsstandort stärken werden. Im Gegensatz zu vorhergehenden Entwürfen (u. a. Fassung vom 26.02.2019) wurde aber im jetzigen Entwurf die Viertelparität, das heißt, die proportionale Besetzung von Gremien aus den vier Mitgliedergruppen ProfessorInnen, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen (im Verhältnis 3:3:3:3) (mit Ausnahme von Fragen, die unmittelbar die Lehre und Forschung betreffen), wieder gestrichen. Der aktuelle Entwurf sieht nun ein Verhältnis der Mitgliedergruppen von 7:2:2:1 vor, und bleibt damit hinter dem bisherigen Gesetz und den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Möglichkeiten zurück.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 53


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