Energiewirtschaft - Abschaffung der EEG-Umlage

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
669 Unterstützende 669 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

669 Unterstützende 669 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:06

Pet 1-18-09-751-000747

Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – zu
überweisen
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) abzuschaffen und die Energiewende – ohne zusätzliche Belastung von
Verbrauchern und Unternehmen – aus Bundesmitteln zu finanzieren.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 669 Mitzeichnungen und 51 Diskussionsbeiträge vor.
Außerdem gingen mehrere sachgleiche Petitionen zu diesem Thema ein. Sie werden
einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, private
Verbraucher und nicht befreite Betriebe müssten zur Finanzierung der Energiewende
derzeit die sogenannte EEG-Umlage zahlen, die in den letzten Jahren ständig
gestiegen sei. 2012 habe ein Drei-Personen-Haushalt mit 3500 kWh Verbrauch noch
rund 125 Euro bezahlt, 2014 seien rund 218 Euro zu erwarten. Bei einer Bäckerei mit
einem durchschnittlichen Verbrauch von 220.000 kWh sei 2012 eine EEG-Umlage
von 7.902 Euro angefallen. Im Jahr 2014 werde dieser Betrag um ca. 73 Prozent auf
13.728 Euro ansteigen. Einer Prognose der Netzbetreiber zufolge drohe 2015 ein
weiterer Preisanstieg. Damit werde die Finanzierung der Energiewende über die
EEG-Umlage zu teuer. Es sei zudem ungerecht, dass große Unternehmen befreit
seien, Verbraucher, Mittelstand und Handwerk aber zur Zahlung herangezogen
würden. Die energieintensiven Betriebe des Bäckerhandwerks seien vom

Kostenanstieg besonders stark betroffen. Mit steigender EEG-Umlage sinke
außerdem die Kaufkraft der Kunden. Anders als für bestimmte Industriebetriebe gebe
es für die kleinen und mittelständischen Betriebe ausnahmslos keine
Befreiungstatbestände, ihre Betriebe könnten sie nicht ins Ausland verlagern.
Betriebsintern könne die Kostenentwicklung durch die EEG-Umlage auf Dauer nicht
ausgeglichen werden. Durch die EEG-Reform solle zwar der Strompreisanstieg
gebremst werden, jedoch mindere dies nicht den Kostenanstieg für den Mittelstand.
Daher müsse die Energiewende ausschließlich aus Mitteln des Bundes finanziert
werden, zumal dieser in den letzten Jahren Rekordsteuereinnahmen erzielt habe,
was nach der jüngsten Steuerschätzung auch künftig zu erwarten sei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem berücksichtigte der Ausschuss die
Stellungnahme des zuständigen Ausschusses für Wirtschaft und Energie nach § 109
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und führte am 13. Oktober 2014
eine öffentliche Beratung zu der Petition durch. An dieser nahm auch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) teil. Während der Beratung
schilderte der Petent die finanzielle Belastung, die den regional tätigen,
mittelständischen Bäckereien infolge der EEG-Umlage entstände. Deren Anteil an
der Kostenkalkulation der Bäckereien habe sich in den vergangenen Jahren
verdoppelt. Industriebäckereien stellten mit ihren Selbstbedienungstheken im
Einzelhandel, wo industriell gefertigte Teiglinge nur noch aufgebacken würden, eine
massive Konkurrenz da. Diese Betriebe hätten durch ihre Befreiung von der EEG-
Umlage ungerechterweise einen enormen finanziellen Vorteil. Hinzu käme, dass die
Teiglinge zudem wesentlich kostengünstiger in Osteuropa produziert würden. Bei
den traditionellen Bäckereien entfielen pro Euro allein 50 Prozent auf die
Lohnkosten. Eine Untersuchung der Gesellschaft für Konsumforschung zeige
außerdem, dass der Marktanteil der klassischen Bäckereien jährlich sinke. Tausende
Bäckereien seien in den letzten Jahren vom Markt verschwunden. Eine Fondslösung
oder eine Finanzierung der Energiewende durch Steuermittel könne hier Abhilfe
schaffen. Darüber hinaus wäre es hilfreich, wenn Bäckereien, die sich vergrößern
oder Neuanschaffungen für mehr Energieeffizienz tätigen wollten, finanziell gefördert
werden würden.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der
seitens der Bundesregierung und des Wirtschaftsausschusses angeführten Aspekte
sowie des Ergebnisses der genannten Beratung wie folgt zusammenfassen:
Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 1. August 2014 hat
wesentliche Auswirkungen auf die mit der Petition aufgeworfenen Fragen zu den
weiteren Kosten beim Ausbau der erneuerbaren Energien und deren Verteilung.
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die mit dem Anliegen
kritisierte Bevorzugung von Industriebäckereien aufgrund der Besonderen
Ausgleichsregelung (BesAR) nach §§ 40 ff. EEG vorsieht, dass energieintensive
Unternehmen des produzierenden Gewerbes teilweise von der EEG-Umlagepflicht
befreit werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen
weiterhin sicherzustellen. Die Grundlage für die Neugestaltung der BesAR bilden die
neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission (KOM)
vom 9. April 2014.
Die neue BesAR enthält u.a. folgende Elemente:
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus den Branchen, die auch von den Umwelt-
und Energiebeihilfeleitlinien der KOM als stromkosten- und handelsintensiv
eingestuft wurden. Dies sind 68 Branchen. Der Ausschuss macht ergänzend darauf
aufmerksam, dass seit der EEG-Novelle 2012 bei der BesAR verstärkt auch kleinere
und mittlere Unternehmen antragsberechtigt sind.
Antragsberechtigt sind Unternehmen grundsätzlich dann, wenn der Anteil der
Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung einen Mindestanteil von 16 Prozent
aufweist. Ab dem Antragsjahr 2015 steigt dieser Anteil auf 17 Prozent. Bei
Unternehmen außerhalb der 68 Branchen liegt der Mindestanteil bei 20 Prozent. Die
Eintrittsschwelle in die BesAR ist daher gegenüber dem EEG 2012, bei dem sie
einheitlich bei 14 Prozent lag, moderat angehoben worden. Diese Anhebung soll
insbesondere den Anstieg der EEG-Umlage in den Jahren 2012 und 2013 und damit
den Anstieg der Stromkostenintensität bei den privilegierten Unternehmen darstellen.
Die privilegierten Unternehmen zahlen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage;
diese Belastung wird jedoch auf 4 Prozent bzw. für Unternehmen mit einer
Stromkostenintensität von mindestens 20 Prozent auf 0,5 Prozent der
Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens begrenzt, sog. „Cap" und „Super-
Cap" der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien.
Ungeachtet dessen zahlen alle privilegierten Unternehmen für die erste

Gigawattstunde die EEG-Umlage in voller Höhe und für alle darüber hinaus
gehenden Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent/kWh. Für Unternehmen der
Nichteisenmetallbranche, wie beispielsweise Kupfer- und Aluminiumhütten, gilt eine
Mindestumlage von 0,05 Cent/kWh. Die Mindestumlage stellt sicher, dass jedes
Unternehmen einen angemessenen Mindestbeitrag zur Finanzierung der EEG-
Umlage leistet.
Die Unternehmen, die im Kalenderjahr 2014 in der BesAR privilegiert waren, künftig
aber nicht mehr antragsberechtigt sein werden, zahlen seit dem Jahr 2015 für die
erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und im Übrigen mindestens 20 Prozent
der EEG-Umlage (ohne Anwendung des sog. „Cap" oder „Super-Cap"). Diese
Regelung soll Härtefälle im Zuge der Systemumstellung vermeiden und wird nicht
befristet. Zudem gilt hier auch, dass sich die Belastung pro kWh bis Ende 2018 von
Jahr zu Jahr nicht mehr als verdoppeln darf.
Die oben genannten Branchen wurden von der KOM festgelegt. Der
Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundesregierung im Rahmen der
nationalen Gesetzgebung an diese Vorgaben gebunden ist. Der mit der Petition
geforderte Verzicht auf die BesAR für die Industriebäckereien kann daher nicht in
Aussicht gestellt werden.
Die während der öffentlichen Beratung vorgeschlagenen Alternativen – Fonds-
Lösung oder Steuerfinanzierung der Energiewende – kann der Petitionsausschuss
nicht befürworten. Wie die Bundesregierung während der Sitzung bereits ausgeführt
hat, hat sie die Fonds-Lösung nach eingehender Prüfung als nicht umsetzbar
abgelehnt. Die erforderliche Summe, der jährliche EEG-Umlagebetrag ist mit über 20
Milliarden Euro jährlich so hoch, dass das Risiko, dass am Ende der Bundeshalt mit
der Summe belastet werden müsste, sehr wahrscheinlich ist. Eine solche
Übertragung von Finanzierungslasten auf den Bundeshaushalt ist insbesondere vor
dem Hintergrund der nationalen und europäischen Schuldenregeln problematisch.
Eine Steuerfinanzierung würde dazu führen, dass das Budget für den weiteren
Ausbau der erneuerbaren Energien jährlich neu verhandelt werden müsste. Zudem
würden die Steuerzahlenden erheblich stärker belastet werden. Dies läuft dem Ziel
zuwider, einen verlässlichen Rahmen für die Energiewende und die Ausbauziele des
EEG vorzugeben.
Der Petitionsausschuss weist jedoch auf die aktuelle Strompreisentwicklung hin: Am
15. Oktober 2014 haben die Übertragungsnetzbetreiber bekanntgegeben, dass die
Höhe der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2015 von 6,24 Cent/kWh auf

6,17 Cent/kWh sinkt, erstmals seit Bestehen des EEG. Damit ist die Kostendynamik
der vergangenen Jahre erfolgreich durchbrochen worden. Damit hat die jüngst in
Kraft getretene EEG-Novelle bereits einen unmittelbar dämpfenden Einfluss auf die
EEG-Umlage 2015. Im Vergleich zum alten EEG wirkt sich insbesondere die
Neugestaltung der BesAR für die stromintensive Industrie kostendämpfend aus.
Denn unter dem alten EEG hätte es eine deutliche Ausweitung der begünstigten
Strommengen gegeben.
Das BMWi teilte dem Ausschuss darüber hinaus mit, dass perspektivisch erwartet
wird, dass sich das neue EEG auch über die BesAR hinaus deutlich entlastend
auswirken wird und somit zur Stabilisierung der EEG-Umlage beiträgt.
Dennoch erachtet es der Petitionsausschuss als angebracht, die Bundesregierung
und die Fraktionen des Deutschen Bundestages auf die im Rahmen des
Petitionsverfahrens geschilderte Situation des Deutschen Bäckerhandwerks,
insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Produktionskosten, aufmerksam zu
machen. Die Petition erscheint dem Ausschuss geeignet, in die Überlegungen zur
weiteren Gestaltung und Entwicklung der EEG-Umlage einbezogen zu werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, die Petition der Bundesregierung – dem BMWi –
zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – zur Erwägung zu überweisen
und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit sie
auf die Notwendigkeit einer sozial gerechten Finanzierung der Energiewende
aufmerksam macht, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als
Material zu überweisen, soweit auf potenziell wettbewerbsverzerrende Effekte der
Besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz hingewiesen wird
und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.Begründung (pdf)


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