Erfolg

Energiewirtschaft - Energiesparlampen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
604 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

604 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Thomas Raebiger

Energiewirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2012 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung

Mit der Eingabe wird gefordert, dass Energiesparlampen zwar zugelassen, aber die
normalen Glühlampen nicht vom Markt genommen werden.

@Es wird ausgeführt, dass auf Grund der schlechten Erreichbarkeit und Auffindbar-
keit von Sammelstellen die Mehrzahl der Energiesparlampen trotz ihrer Recyc-
lingspflicht im Hausmüll entsorgt werde. Vor dem Hintergrund, dass Energiesparlam-
pen "kaltes" Licht erzeugten und die von den Herstellern versprochene Lebensdauer
nur erreicht werde, wenn die Energiesparlampe dauerhaft eingeschaltet bleibe, wird
für ein Parallelsystem von Energiesparlampen und klassischen Glühbirnen plädiert.
Der Einsatz der Beleuchtungsmittel sollte sich je nach Verwendungszweck flexibel
gestalten dürfen.

Zu den Einzelheiten des Vortrags wird auf die übersandten Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsaus-
schusses eingestellt. Sie wurde von 605 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen
182 Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Anliegen liegen dem Petitionsausschuss vier Mehrfachpetitionen vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen Behandlung unterzogen wer-
den.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit (BMU) wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die konsequente Nutzung von Ener-
giesparlampen einen erheblichen Beitrag zur Energieeinsparung in Deutschland
leisten werde. Die durch den Einsatz nur einer zusätzlichen Energiesparlampe be-
wirkte CO2-Reduktion entspricht der CO2-Aufnahme eines Baumes. Der Petitions-
ausschuss macht darauf aufmerksam, dass die Lebensdauer von Energiesparlam-
pen die von herkömmlichen Glühlampen um das acht bis 15fache übertrifft und da-
her der konsequente Einsatz von Energiesparlampen europaweit sinnvoll ist.

Soweit bemängelt wird, dass Energiesparlampen nicht formschön seien, kaltes Licht
verbreiteten und nicht flexibel eingesetzt werden könnten, stellt der Petitionsaus-
schuss fest, dass zwischenzeitlich deutliche Fortschritte bezüglich der Form und
Größe sowie der Lichtqualität von Energiesparlampen festzustellen sind. Auch für
spezifische Anwendungen, wie z.B. schnelle Schaltvorgänge gibt es inzwischen
bereits entsprechende Energiesparlampen.

Zu dem Einwand, dass es Anwendungsbereiche gebe, bei denen Glühlampen unter
Designgesichtspunkten zu favorisieren seien, gibt der Petitionsausschuss grundsätz-
lich die alternative Verwendung von weiteren Lampentypen wie Halogen- oder LED-
Lampen zu bedenken, von denen auch die Halogenlampen in herkömmlicher Glüh-
lampenform angeboten werden.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass nach dem geltenden Elektro- und Elektronik-
gerätegesetz (ElektroG) die Besitzer von ausgedienten Energiesparlampen diese
Geräteartikel über die Sammelstellen der öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger
einer vom umsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen haben,

soweit sie nicht Herstellern oder Vertreibern überlassen werden, welche freiwillig Alt-
geräte zurücknehmen dürfen. Soweit kritisiert wird, dass in Ermangelung dezentraler
Sammelstellen die Entsorgung von Energiesparlampen unsachgemäß über den
Hausmüll erfolge, macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass die An-
zahl einzurichtender kommunaler Sammelstellen für die kostenlose Annahme aus-
gedienter Altgeräte den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern vom ElektroG nicht
konkret vorgegeben wird. Nach den bisherigen Auswertungen der von den Herstel-
lern für die Jahre 2006 und 2007 gemeldeten Daten zeichnet sich grundsätzlich eine
Steigerung der erfassten Mengen der aus privater und gewerblicher Nutzung stam-
menden Energiesparlampen ab.

Vor dem Hintergrund, dass Alt-Energiesparlampen wegen ihres Quecksilbergehaltes
im unsortierten Abfallstrom eine wesentliche Gefährdung von Umwelt und Gesund-
heit darstellen, begrüßt der Petitionsausschuss ausdrücklich alle freiwilligen Aktivi-
täten der W irtschaft (Rücknahmeorganisation "Lightcycle"), der Verbraucher- und
Umweltschutzverbände (Projekt "Green Electronics") sowie alle öffentlichkeitswirk-
samen Maßnahmen, die den Bürgerinnen und Bürgern die Relevanz einer getrenn-
ten Sammlung von Alt-Energiesparlampen verdeutlichen, um so die Quote der ord-
nungsgemäß entsorgten Energiesparlampen weiter zu erhöhen.

Nach dem Dargelegten sieht der Petitionsausschuss keine zusätzlichen Ansatz-
punkte für eine gesetzgeberischen Initiative. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfah-
ren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen werden konnte.


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