Regiune: Germania

Energiewirtschaft - Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für unterirdische Stromtrassen

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
210 de susținere 210 in Germania

Petiția este respinsă.

210 de susținere 210 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

09.02.2016, 03:26

Pet 1-17-09-751-046562

Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Die Petition möchte erreichen, dass der für die Energiewende erforderliche Ausbau
von Stromtrassen durch die Nutzung vorhandener Infrastruktureinrichtungen, wie
beispielsweise von Bundesfernstraßen und Bahntrassen beschleunigt wird. Der
Bürger solle durch eine Volksanleihe oder eine Volksaktie finanziell am Netzausbau
beteiligt werden.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass die dezentrale Stromerzeugung einen
zunehmenden Ausbau an Stromleitungen notwendig mache. Durch die
Inanspruchnahme bereits bestehender und sich im Eigentum von Bund und Ländern
befindlicher Trassenverläufe ließen sich eigentumsrechtliche Hindernisse im Zuge des
Netzausbaus reduzieren. Die Eingabe spricht sich insbesondere für den Gedanken
der Volksaktie aus, da Anlagen mit vernünftigen Renditen durch eine spätere
Beteiligung an Erträgen aus der Stromdurchleitung dazu beitragen würde,
brachliegendes Kapital zur Bewältigung der Energiewende volkswirtschaftlich sinnvoll
zu nutzen. Als Emissionsbank kämen der Sparkassen- und Giroverband,
Dachverbände der Volks- und Raiffeisenbanken oder ähnlich unabhängige und
sozialwirtschaftlich verpflichtete Institutionen in Betracht.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die mit der Eingabe eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum Abschlusstermin
für die Mitzeichnung 210 Unterstützer fand und auf der Internetseite des
Petitionsausschusses 24 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass er nach § 109 Abs. 1 Satz 2 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des
Fachausschusses einzuholen hat, wenn die Petition einen Gegenstand der Beratung
in diesem Fachausschuss betrifft. Dieses war bei der vorliegenden Petition der Fall.
Dementsprechend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie um
Stellungnahme gebeten worden. In seiner Sitzung am 17. April 2013 hat der
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie den Gesetzentwurf der Bundesregierung
für ein Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus
Elektrizitätsnetze (Bundestags-Drucksache 17/12638) und den Gesetzentwurf zur
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Bundestags-Drucksache 17/11369)
beraten. Ebenfalls beraten hat der Ausschuss zwei Anträge zu den Themen „Den
Netzausbau bürgerfreundlich und zukunftssicher gestalten“ (Bundestags-Drucksache
17/12681) und „Ausbau der Übertragungsnetze durch Deutsche Netzgesellschaft und
finanzielle BürgerInnenbeteiligung voranbringen“ (Bundestags-Drucksache
17/12518). Der Ausschuss hat am 24. April 2013 beschlossen, dem Entwurf eines
Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus
zuzustimmen. Mit diesem Gesetz werden die länder- und grenzüberschreitenden
Netzausbauvorhaben konkretisiert, was zu einer Entlastung der Planungs- und
Genehmigungsbehörden führt. So werden beispielsweise Pilotvorhaben mit
Höchstspannungsgleichstromübertragungstechnik und Hochtemperaturleiterseilen
sowie Teilerdverkabelung angeordnet. Der Ausschuss hat am gleichen Tag nach
intensiver Beratung der Anträge und des Anliegens beschlossen, diese negativ zu
bescheiden (Bundestags-Drucksache 17/13258).
In der 18. Wahlperiode hat der Petitionsausschuss den Ausschuss für Wirtschaft und
Energie um eine Stellungnahme gemäß der o. g. GOBT gebeten, da diesem ein
Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
(Bundestags-Drucksachen 18/1304 und 18/1573) zur Beratung vorlag und der am
24. Juni 2014 eine öffentliche Anhörung hierzu durchführte. Der Ausschuss hat in
seiner 15. Sitzung am 24. Juni 2014 dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung und der beiden Stellungnahmen des Wirtschaftsausschusses
angeführten Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss pflichtet der Eingabe bei, dass die Nutzung vorhandener
Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise von Bundesfernstraßen oder
Bahntrassen, zu einem beschleunigten Netzausbau beitragen kann. Er betont in
diesem Zusammenhang, dass die Netzbetreiber gesetzlich dazu angehalten sind, bei
der Trassenplanung das Bündelungsgebot anzuwenden. Insofern werden bei der
Herleitung und Planung der Trassenkorridore, Bündelungspotentiale mit anderen
bereits bestehenden oder geplanten Infrastrukturen, wie z. B. vorhandenen
Freileitungen, Autobahnen, oder Eisenbahnstrecken durch die Netzbetreiber
analysiert.
Im Hinblick auf Bündelungsmöglichkeiten ist zu differenzieren zwischen Bündelungen
mit gleicher Infrastruktur (u. a. Stromleitungen ≥ 110 kV, inklusive Bahnstromnetz)
sowie mit andersartiger Infrastruktur (Bundesautobahnen (BAB), Bundesstraßen,
elektrifizierte Schienenwege (Oberleitungen)), die in der angestrebten
Verlaufsrichtung des Vorhabens vorhanden oder bereits rechtlich verfestigt sind.
Unter Beachtung der Größe des Vorhabens (und des damit einhergehenden Untersu-
chungsraumes) erfolgt im Antrag der Übertragungsnetzbetreiber eine Priorisierung der
Bündelungspotenziale. Bündelung mit gleicher Infrastruktur ist gegenüber Bündelung
mit andersartiger Infrastruktur grundsätzlich vorzugswürdig:
Für große Vorhaben werden auf Ebene der Grobkorridorfindung in der Regel nur
Infrastrukturen der Prioritäten A (gleicher Vorhabens-/Bautyp = Höchst- und
Hochspannungs-Freileitungen, inkl. Bahnstromnetz) und B1 (BAB) für eine Bündelung
berücksichtigt.
Bei kleineren Vorhaben oder wenn keine Infrastruktur der Prioritäten A und B
vorhanden ist, müssen Bündelungspotenziale mit anderen linearen Infrastrukturen
(Bundesstraßen, elektrifizierte Schienenwege) ebenfalls geprüft werden.
Das im Jahr 2009 vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedete
Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) stellt daher die zentrale
Bedeutung von Leitungsbaumaßnahmen heraus und regelt den Einsatz von Erdkabeln
auf der Höchstspannungsebene im Übertragungsnetz. Der Übertragungsnetzbetreiber
kann zudem eine Teilverkabelung für die in § 2 Abs. 1 EnLAG genannten Pilotprojekte
vorsehen. Im Rahmen des EnLAG-Monitoring hält die Bundesnetzagentur (BNetzA)
regelmäßig den aktuellen Stand der Genehmigungsverfahren der einzelnen Projekte
fest. Dazu übermitteln die vier Übertragungsnetzbetreiber TenneT, 50Hertz, Amprion

und TransnetBW jedes Quartal die Bau- und Planungsfortschritte der Leitungen in
ihren Netzgebieten.
Der Petitionsausschuss begrüßt die beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) angesiedelte Gesprächsplattform "Zukunftsfähige Energienetze". Der
Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE), der
regelmäßig an der genannten Plattform teilnimmt, hat sich umfangreich mit der
Nutzung von Infrastrukturtrassen für den Netzausbau befasst. Nach Durchführung
einer Studie zum Thema "Stromübertragung für den Klimaschutz" gelangt der VDE am
12. Mai 2011 zu der Schlussfolgerung, dass die Akzeptanz für neue
Versorgungssysteme durch die Nutzung bestehender Infrastrukturen steigt.
Bezüglich der Nutzung der Bahnstromtrassen für Energieleitungen hat die BNetzA ein
Gutachten in Auftrag gegeben, um die Nutzung der Bahnstromtrassen für
Energieleitungen zu prüfen. Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass
das Bahnstromnetz grundsätzlich zur Mitnutzung durch das Stromnetz geeignet ist.
Der Bedarf an neuen Trassen könnte auf diese Weise auch reduziert werden, jedoch
nicht in dem Sinne, dass etwa der Strom einfach durch das Bahnstromnetz
hindurchgeleitet werden könnte.
Das Gutachten hat festgestellt, dass sich durch eine räumliche und technische
Mitnutzung bestehender Infrastrukturtrassenräume, insbesondere auch von
Bahnstromfernleitungstrassen, sowie durch eine Bündelung bestehender
Bahnstromtrassen mit neuen, überörtlichen Energieleitungen Vorteile und
Synergieeffekte ergeben, allein schon im Hinblick auf eine Eingriffsminimierung in
Natur und Landschaft. Hierin heißt es auf Seite 135: "Grundsätzlich ist daher die
Bündelung von Bahnstromtrassen und Übertragungsleitungen in allen Varianten
sinnvoll."
Insgesamt besteht jedoch noch weiterer Untersuchungsbedarf, auch in den
technologisch machbaren Varianten. Weitere Einzelheiten lassen sich der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Thema "Nutzung der Bahnstromtrassen
für das Stromnetz" vom 10. August 2012 (Bundestags-Drucksache 17/10483)
entnehmen.
Die Anregung der Petition, die Bürgerinnen und Bürger stärker am Netzausbau zu
beteiligen, wird im Bundesumweltministerium seit Längerem diskutiert, analysiert und
weiterentwickelt. Im Oktober 2012 hat der damalige Bundesumweltminister
vorgeschlagen, eine so genannte "Bürgerdividende" beim Ausbau der Netze

einzuführen, die vor allem Einwohnern betroffener Gemeinden die Möglichkeit
gegeben soll, Geld zu einem festen Zinssatz in den Netzausbau zu investieren. Zur
Fortentwicklung und Umsetzung des Vorschlags werden Fragen unter anderem zur
Rechtsform, der Beteiligungsmodelle (Eigen- oder Fremdkapital, Bankanleihe,
zinsvariable Anleihe, Genussschein, etc.), des Niveaus der Teilhabe (reine finanzielle
Beteiligung oder Mitspracherecht) sowie der damit zusammenhängenden
Renditeerwartungen und Risiken zu klären sein. Nach Abschluss der Prüfungen
werden die möglichen in Frage kommenden unterschiedlichen Umsetzungsvarianten
mit den Betroffenen erörtert.
Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Einschätzung, dass das
Petitum auf politischer Ebene bereits erkannt wurde und die Umsetzungsmöglichkeiten
bzw. Umsetzungsvarianten gegenwärtig einer intensiven Machbarkeitsprüfung
unterzogen werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.Begründung (pdf)


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