Entwicklungshilfe - Anhebung der Entwicklungshilfeleistungen

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소식

2017. 08. 29. 오전 10:50

Pet 4-17-23-743-029843

Entwicklungszusammenarbeit


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition wird die Anhebung der Entwicklungshilfeleistungen durch die
Bundesrepublik Deutschland auf 0,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP)
gefordert.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die Bundesrepublik
Deutschland hinter der angekündigten Zwischenstufe von 0,51 Prozent des BIP im
Jahr 2010 zurückgeblieben sei; die angestrebte Quote von 0,7 Prozent des BIP bis
zum Jahr 2015 sei deshalb gefährdet.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 205 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 69 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Wie die Bundesregierung zutreffend ausführt, steht Deutschland zu seiner
internationalen Verpflichtung, bis 2015 eine Quote von 0,7 Prozent des
Bruttonationaleinkommens für Entwicklungspolitik zu erreichen und hat sich durch
jährliche Mittelsteigerungen auf einen Finanzierungspfad begeben. Diesbezüglich

haben sich auch die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, Deutschland weiter auf
einem Finanzierungspfad zum „0,7-Prozent-Ziel“ führen zu wollen. Trotz der
zusätzlichen Haushaltsmittel von 2 Mrd. Euro ist allerdings derzeit nicht absehbar,
wann dieses Ziel erreicht wird. Nach Angaben der OECD vom 8. April 2015 wird die
deutsche ODA-Quote (Official Development Assistance Quote – Anteil der
öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit am
Bruttonationaleinkommen) für das Jahr 2014 voraussichtlich 0,41 % betragen.
Trotz der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise ist in den letzten Jahren die
Gesamtsumme der deutschen öffentlichen Entwicklungsleistungen auf über
10 Mrd. Euro gestiegen.
Das 0,7%-Ziel zu erreichen, bleibt auch aufgrund der vielfältigen hierfür relevanten
Faktoren wie Wirtschaftswachstum und Projektfortschritte in Entwicklungsländern
eine Herausforderung. Die Bundesregierung bemüht sich daher verstärkt um die
Entwicklung bzw. Weiterentwicklung innovativer Finanzinstrumente zur Finanzierung
von Entwicklungsthemen. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit 10 weiteren
europäischen Ländern die Einführung einer Finanztransaktionssteuer beschlossen,
die voraussichtlich noch in diesem Jahr umgesetzt werden soll. Die Verwendung
zumindest eines bedeutenden Teils der Einnahmen für
Entwicklungszusammenarbeit ist eine verbreitete entwicklungspolitische Forderung.
Im Hinblick auf die Post-2015-Agenda wird in der internationalen Diskussion
allerdings auch immer wieder darauf hingewiesen, dass die öffentlichen
Entwicklungsleistungen (Official Development Assistance – ODA) nur ein Element in
einem umfassenden Finanzierungskonzept sein kann. Selbst, wenn alle
Industrieländer die 0,7%-Quote erreichen würden, würde dies bei weitem nicht
ausreichen, um die enormen künftigen Bedarfe auch nur annähernd abzudecken.
Auch Schwellenländer sollten sich zunehmend an der internationalen Finanzierung
beteiligen. Daneben haben andere Finanzierungsquellen weit größeres Potenzial für
nachhaltige Entwicklung, insbesondere verstärkte Eigeneinnahmen von
Entwicklungsländern und private Investitionen.
Entsprechend unterstützt Deutschland seine Partnerländer beispielsweise in der
Mobilisierung eigener Ressourcen und bietet privaten Akteuren bei deren
Engagement in Entwicklungsländern unter bestimmten Bedingungen Beratung an.
Ziel muss sein, dass jedes Land in der Lage ist, seine Entwicklung selbst zu
finanzieren, um seiner Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.

Der Petitionsausschuss hält die Petition für geeignet, um auf die bestehende
Problematik aufmerksam zu machen. Der Ausschuss empfiehlt daher, die Eingabe
der Bundesregierung – dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung – als Material zuzuleiten, damit sie bei zukünftiger Gesetzgebung in
die Überlegungen mit einbezogen wird, und die Petition den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, da sie als Anregung für eine
parlamentarische Initiative geeignet erscheint.
Der von der Fraktion DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag,
die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, und den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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