Bölge : Landkreis Bernkastel-Wittlich
Erhalt der Grünschnittverwertung und der kommunalen Abfallwirtschaft im LK Bernkastel-Wittlich dilekçesinin resmi
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Erhalt der Grünschnittverwertung und der kommunalen Abfallwirtschaft im LK Bernkastel-Wittlich

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Herrn Landrat Gregor Eibes
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22.10.2015 23:46

Die Annahme von Grün-Gut ist derzeit im Landkreis Bernkastel-Wittlich auf allen Plätzen möglich, aber nicht endlich gesichert, weil die Einführung der Bio-Tonne und die damit verbundenen Regelungen noch nicht abschließend beschieden worden sind.

Das Abfallgesetz besagt, Grün-Gut ist ökologisch sinnvoll und kostengünstig zu entsorgen (verwerten). Aber der Gesetzgeber hat weitere Verordnungen erlassen (auf ca. 300 Seiten), welche im Ergebnis einer kostengünstigen und ökologisch sinnvollen Verwertung widersprechen.

Die Legislative muss hier schnellstens eine gute und sinnvolle Lösung schaffen im Interesse ihrer Bürger und einer guten Verwertung (ökologisch sinnvoll und kostengünstig).

Ich verweise auf die gute und von vielen Nutzern akzeptierte, kostengünstige Annahme und Verwertung von Grünabfall (Rasen/Gartenabfall und Gehölz) im Landkreis Bernkastel-Wittlich durch die Platzbetreiber. Auch die schon immer praktizierte Eigenkompostierung muss weiterhin möglich bleiben.

Als Mitglied im Kreistag Bernkastel-Wittlich und im Zweckverband Reg Ab betrachte ich es als meinen Auftrag, mich für den Erhalt des Status Quo einzusetzen – er ist sinnvoll, kostengünstig und bewährt.


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