Erhalt des Landeshafens Friedrichskoog

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Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages

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소식

2016. 01. 25. 오전 11:23

11.12.2014Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 2668 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern getragen und von weiteren Online-Petitionen unterstützt wird, sowie eine weitere Petition auf der Grundlage der von den Petenten vorgetragenen Gesichtspunkten und einer Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie zusammenfassend beraten.Die große Resonanz der Bürgerinnen und Bürger zeigt, welchen Stellenwert die Schließung des Hafens Friedrichskoog hat. Der Petitionsausschuss hat deshalb beschlossen, sich die Gegebenheiten vor Ort anzusehen und den Hauptpetenten der öffentlichen Petition anzuhören, um ihm Gelegenheit zu geben, sein Anliegen persönlich vorzutragen. Um einen Austausch der Argumente zu ermöglichen, haben Vertretungen des Wirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums und des Landesbetriebes Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz an der Anhörung teilgenommen. Der Ausschuss zeigt sich vom Engagement der Petenten beeindruckt, die Hafenschließung zu verhindern. Gleichwohl muss der Ausschuss zur Kenntnis nehmen, dass der betroffenen Bevölkerung die Möglichkeit eröffnet worden ist, schriftlich zu der beabsichtigten Einziehung des Hafens Friedrichskoog Stellung zu nehmen, und dass die gegen die Einziehung vorgebrachten Bedenken vom Wirtschaftsministerium in der Einziehungsverfügung vom 7. Juli 2014 geprüft und bewertet worden sind. Für den Petitionsausschuss ist bei seiner Beratung von wesentlicher Bedeutung, dass gegen die Einziehung des Hafens Friedrichskoog als Landeshafen Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erhoben worden ist. Damit liegt die rechtliche Beurteilung beim Gericht.Nach Artikel 97 des Grundgesetzes und Artikel 50 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein sind die Richterinnen und Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und sein Petitionsausschuss sind darum nicht berechtigt, auf die Entscheidungen des Gerichts Einfluss zu nehmen oder sie nachzuprüfen. Die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ist nur durch die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (z.B. Beschwerde, Berufung, Revision) möglich, über die ebenfalls unabhängige Richterinnen und Richter entscheiden.Der Petitionsausschuss sieht parlamentarisch keinen Handlungsspielraum, der Entscheidung des Gerichtes vorzugreifen. Er appelliert jedoch an die Landesregierung, von einer sofortigen Vollziehung der Einziehungsverfügung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes abzusehen, bis eine abschließende Entscheidung im Gerichtsverfahren ergangen ist.Die Beratung der Petitionen wird damit abgeschlossen.


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