03.08.2023, 10:03
Anmerkungen durch den Vorstand und Delegierte des BAG FE e.V.
Neuer Petitionstext:
Die Bundesregierung plant, die im Haushalt vorgesehene Förderung von Familienerholung drastisch zu kürzen.
Der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. fordert dagegen, dass der im Kabinettsbeschluss vom 05.07.2023 getroffene Entschluss, die Förderung von Familienerholung ganz einzustellen nicht umgesetzt wird. Der Haushaltstitel 1703-893 22 (Zuschüsse zum Bau, zur Modernisierung sowie für Sanierungsmaßnahmen und zur Einrichtung von Familienferienstätten) muss in mindestens der bisherigen Höhe erhalten bleiben.
Die geplanten Kürzungen in Bereichen der Familienpolitik sind insbesondere mit Blick auf die Familienerholung § 16 SGB VIII nicht hinnehmbar. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung betrachtet das politische Vorhaben, den Haushaltsansatz, Kapitel 1703, Titel 893 22: Zuschüsse zum Bau, zur Modernisierung sowie für Sanierungsmaßnahmen und zur Einrichtung von Familienferienstätten zu kürzen mit Sorge und befürchtet, dass immer weniger Einrichtungen der gemeinnützigen Familienerholung zukünftig erhalten bleiben können. Der Investitionsstau der Einrichtungen ist durch die fehlende Co-Finanzierung vieler Bundesländer seit geraumer Zeit gegeben. Durch den Wegfall des Bautitels auf Bundesebene besteht die Gefahr, weitere gemeinnützige Familienferienstätten, als Teil der sozialen Infrastruktur in Deutschland, zu verlieren.
Der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. appelliert an die Bundesregierung durch den Bautitel des Bundesfamilienministeriums, den Erhalt der gemeinnützigen Familienferienstätten zu gewährleisten, um den steigenden Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden und Familienerholung mit ihrem unverzichtbaren sozialen und gesellschaftlichen Beitrag zu stärken.
Die Geschäftsstelle des Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. (BAG FE) wurde in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend aufgebaut. Zahlreiche Aktivitäten der BAG FE sind umgesetzt worden, die den Erhalt der Einrichtungen und deren Angebote für Familien in Deutschland absichern konnten. Der BAG FE droht nun durch den vorliegenden Kabinettsbeschluss der Zerfall.
Der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. appelliert an die Bundesregierung:
1. den Erhalt der gemeinnützigen Familienferienstätten zu gewährleisten und den Bautitel in mindestens der bisherigen Höhe zu erhalten!
2. die Geschäftsstelle der BAG FE zu erhalten!
Neue Begründung:
Die Angebote der gemeinnützigen Familienerholung stehen prinzipiell allen Familien offen; in der Praxis richten sie sich zielgenau vor allem an Familien in besonderen Belastungssituationen, junge Eltern, Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Großelternfamilien, Familien mit Mehrlingsgeburten, Familien mit kleinem Einkommen und Familien in denen zum Beispiel Langzeitarbeitslosigkeit oder andere Umstände eine Belastung darstellen.
BAGFW-Präsident Michael Groß betont: „Der vorliegende Bundeshaushalt ist weder zukunftsfest noch geht er den mutigen Weg in Richtung einer nachhaltigen und gerechteren Gesellschaft weiter, den die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vorgezeichnet hat (...) Die massiven Einsparungen bei sozialen Leistungen, (...), werden auch gesamtgesellschaftliche Auswirkungen haben.“Die Familienerholung ist ein wichtiger, leistungsfähiger und tragender Bestandteil der sozialen Infrastruktur Deutschlands. Der Wegfall der Förderung würde bedeuten, dass eine wichtige Säule der unterstützenden Leistungen gerade für die Schwächeren eingespart wird und die Schere zwischen Arm und Reich sich in Deutschland weiter öffnet.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 332