Bürgerrechte

EUROPA-PETITION für Volksabstimmungen in Deutschland und Europa und gegen Brüsseler EU-Zentralismus

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Petitionsausschuss Europaparlament
261 Unterstützende 261 in Europäische Union

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

261 Unterstützende 261 in Europäische Union

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

30.06.2016, 21:14

Link geändert


Neue Begründung: 1. Der EU-Beitritt wurde in den meisten Staaten Europas ohne Volksabstimmung über die Köpfe der Bevölkerung hinweg von den Regierenden beschlossen. Nur in den wenigsten Staaten wurde die Bevölkerung befragt, ob sie der EU beitreten will. In Staaten wie Frankreich und den Niederlanden wurde die Bevölkerung zwar befragt, aber nach dem „Nein“ des Volkes zur EU-Verfassung im Jahr 2005 wurde der „Vertrag von Lissabon“ als Quasi-Verfassungsvertrag verabschiedet und ohne weitere Volksbefragung verbindlich gemacht. Volksabstimmungen über den EU-Beitritt müssen deshalb in allen EU-Ländern, in denen sie bisher nicht erfolgt sind oder in denen das Volk übergangen wurde, nachgeholt werden. Nur so sieht wahre Demokratie aus.
2. Alle wesentlichen Entscheidungen in der EU wurden zentralisiert. Die meisten Gesetze kommen inzwischen aus Brüssel und nicht von den nationalen Regierungen und Parlamenten. Die Bevölkerung in den einzelnen Staaten und die nationalen Parlamente haben kaum Möglichkeiten, auf die laufende europäische Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Gelegentliche Wahlen und das mit hohen Hürden versehene Petitionsrecht können daran nur wenig ändern. Die EU hat sich in entscheidenden Bereichen von Politik, Wirtschaft und Justiz de facto eine Totalermächtigung eingeräumt. Das muss anders werden. Die Bevölkerung in den einzelnen Staaten muss gemäß dem Schweizer Modell über wichtige politische Entscheidungen per Abstimmung befragt werden. Der Brüsseler Zentralismus muss abgeschafft, zumindest aber wesentlich beschränkt und stärkerer demokratischer Kontrolle unterstellt werden als bisher. Die Einzelstaaten müssen gemäß dem Subsidiaritätsprinzip möglichst viele Rechte behalten und zurückbekommen.
3. Die Bundesrepublik Deutschland büßt ihre Souveränität immer mehr ein, ebenso die anderen der EU angeschlossenen Staaten. Das Recht der einzelnen Staaten (z.B. das deutsche Grundgesetz) wird zunehmend vom „Europarecht“ verdrängt. Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht soll nach dem Willen der EU-Regierenden entscheidende Kompetenzen an den Europäischen Gerichtshof abgeben. Das darf so nicht weitergehen. Die Souveränität der einzelnen Staaten ist zu bewahren, auch auf dem Gebiet der Rechtsprechung.
4. Die Völker in Europa nehmen die zentralistische EU immer mehr als "diktatorischen Begrenzer von Freiheit und Demokratie" wahr, da aus Brüssel überwiegend Verbote und Einschränkungen für die Bürger und Nationen kommen (z.B. wiederholte Vertragsbrüche zu „Maastricht“, „Schengen“ und „Dublin“; Spardiktate; steuerfinanzierte Rettungspakete für marode Staatskassen, Banken und Unternehmen; perspektivlose europäische Migranten- und Flüchtlingspolitik; ungenügende Bekämpfung der ausufernden Kriminalität; TTIP; CETA usw.). Das ärgert die Menschen an der EU, fördert das Misstrauen und macht die EU zunehmend unattraktiv. Gesetze und Beschlüsse zu solchen maßgeblichen Fragen dürfen hingegen nicht gegen den Willen der europäischen Bevölkerung von oben herab verordnet werden, sondern die Bürgerinnen und Bürger jedes Staates sind per Volksabstimmung in die Entscheidungsfindung und Gesetzgebung mit einzubeziehen.
5. Die EU-Politik kann – insbesondere durch ihre „Nichtdiskriminierungs“-Klausel und ihren fehlenden Gottesbezug - eine Einschränkung der Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit zur Folge haben. Die Präambel und die Grundwerte-Definition des EU-Verfassungsvertrags stehen in wesentlichen Punkten im Gegensatz zum christlichen Glauben und könnten – besonders im Blick auf die „Nichtdiskriminierungs“-Klausel – im schlimmsten Fall eine Christenverfolgung in Europa herbeiführen. Davor ist deutlich zu warnen. Der Gottesbezug ist in der Präambel zu ergänzen, christliche Werte sind zu garantieren und zu sichern. Minderheiten sind zu schützen, aber deren Schutz darf nicht eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und eine Verfolgung Andersdenkender nach sich ziehen.
1 www.eu-info.de/europa/eu-vertraege/EU-Verfassung/
2 de.wikipedia.org/wiki/Volksabstimmung_(Schweiz)
de.wikipedia.org/w/index.php?title=Volksabstimmung_(Schweiz)&oldid=155485107
3 www.welt.de/politik/deutschland/article115681303/Erbitterter-Machtkampf-zwischen-Karlsruhe-und-EU.html
4 www.ead.de/arbeitskreise/religionsfreiheit/nachrichten/einzelansicht/article/europa-gegen-diskriminierung-von-christen.html
l-gassmann.de/diktatur-europa
Literaturhinweise:
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
Die Souveränität Deutschlands. Souverän ist, wer frei ist, 2012, 384 Seiten
Souveränität. Grundlegung einer Allgemeinen Souveränitätslehre. Ein Beitrag zum deutschen Staats- und Völkerrecht, Berlin 2015, 597 Seiten
Dr. Lothar Gassmann:
Europa – das wiedererstehende Römische Reich, Lage, 2. Aufl. 2006, 62 Seiten
Diktatur Europa? Was darf man in Europa noch sagen?, Lage, 3. Aufl. 2009, 80 Seiten
Europäische Union – das Ende der Freiheit? Was steht wirklich im Lissabonner Vertrag?, Steinhagen 2013, 20 Seiten (mit Europa-Resolution)



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