Région: Thuringe

Fortführung der "Kormoranverordnung" im Jahr 2017

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
536 Soutien 536 en Thuringe

Le processus de pétition est terminé

536 Soutien 536 en Thuringe

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Thüringer Landtages.

11/09/2017 à 13:17

Die Petition ist auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. Da in der sechswöchigen Mitzeichnungsphase das vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht wurde, wurde zu der Petition keine öffentliche Anhörung durchgeführt.

Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 28. Sitzung abschließend beraten. Zuvor hatte er die Landesregierung um Stellungnahme gebeten. In seiner Stellungnahme teilte das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) dem Petitionsausschuss mit, dass die Kormoranverordnung nicht ausläuft, sondern in geänderter Form verlängert wird. Alle anerkannten Naturschutzverbände seien am 6. Oktober 2016 mit einer 3-Wochen-Frist zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die Dauer dieser Beteiligung habe den üblichen Fristen entsprochen. Den Verbänden sei auch im Vorfeld bekannt gewesen, dass die bestehende Verordnung auslaufen wird und eine Verordnungsänderung geplant sei.

Darüber hinaus habe auf Einladung des Staatssekretärs des TMUEN, Herrn Olaf Möller, am 23. November 2016 ein Gespräch unter anderem mit dem Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen stattgefunden. In diesem Gespräch seien die Aspekte, die der Novellierung der Kormoranverordnung zugrunde liegen, ausgiebig diskutiert worden, so dass der Verband auch hier sein Wissen und seine Meinung habe einbringen können.

Das TMUEN führte weiter aus, dass wegen der erfolgten Anpassungen der Kormoranverordnung infolge der eingegangenen Stellungnahmen der Verbände und Ressorts und aufgrund der relativ weitreichenden Ausnahmen nicht zu erwarten ist, dass vermehrt Einzelfallgenehmigungen beantragt werden. Alle bestehenden Regelungen würden noch bis zum 31. März 2017 verlängert, so dass in der Zeit der winterlich bedingten höheren Kormoranbestände auch der Abschuss bis zu diesem Datum weiterhin pauschal erlaubt bleibe.

Der Petitionsausschuss ist im Ergebnis seiner Beratung davon ausgegangen, dass dem Petitionsanliegen somit entsprochen wurde, da die Kormoranverordnung nicht ausläuft, sondern in novellierter Fassung fortgilt und es für den laufenden Winter bei der bisherigen generellen Zulässigkeit des Abschusses von Kormoranen bleibt.

Der Petitionsausschuss hat daher die Petition für erledigt erklärt.


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