Region: NRW
Bild der Petition Frau Justizministerin: Geben Sie uns die Zeit für eine psychiatrische Zwangsbehandlung

Frau Justizministerin: Geben Sie uns die Zeit für eine psychiatrische Zwangsbehandlung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium der Justiz, Justizministerium NRW
36 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

36 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


13.08.2013, 18:54

Selbstverständlich wurde diese Petition trotz der geringen Resonanz bei beiden Ministerien eingereicht.
Eine Rückmeldung gibt es noch nicht.




13.08.2013, 16:19

Diese Petition hat leider nicht viel gebracht.
Es haben nur 36 Menschen unterzeichnet.
Ein m.E. sehr enttäuschendes Ergebnis.
Es gibt aber eine weitere Unterschriftenaktion eines breiten Bündnisses unter

www.weg-mit-pepp.de

Ich möchte Sie bitten, dort noch einmal zu unterschreiben, wei die dortige Aktion schon jetzt mehr Aussicht auf Erfolg verspricht.


07.05.2013, 18:14

Erweiterung der Begründung. Konkretisierung.
Neuer Titel: Frau Justizministerin: Geben Sie uns die Zeit für eine psychiatrische Behandlung Zwangsbehandlung Neue Begründung: Der neue § 1906 BGB zur Zwangsbehandlung war schnell verabschiedet und in Kraft gesetzt.
Leider fehlte aus zeitlichen Gründen jede öffentliche Diskussion und Fachdiskussion.
Aus eben diesen zeitlichen Gründen erscheint auch die praktische Umsetzung dieses Gesetzes zur Zwangsbehandlung mehr als fraglich.
Die Umsetzung dieses Gesetzes braucht zu allererst Zeit. Zeit, die allen Beteiligten nicht zur Verfügung steht. Die Gerichte sind bereits jetzt mehr als ausgelastet. Die Betreuer überschreiten schon jetzt die vorgegebenen Zeitkontingente erheblich. Den Kliniken soll durch neue Gesetzesvorhaben weiter Zeit genommen werden.
Durch das neue Gesetz wird aber zusätzliche Zeit erforderlich.
Das neue Gesetz wird die Verfahrensdauern erhbelich verlängern. Eine Dauer, die zum einen für Verfahrensgarantien genutzt werden soll, andererseits zusätzliche Kriseninterventionen erfordern wird etc. Kriseninterventionen, die der (halbwegs) Stabilisierung der Situation unter akuter Erkrankung dienen, die aber auch strafrechtlich relevanten Vorgängen vorbeugen.
Den Kliniken soll weitere Zeit genommen werden. Entsprechende Gesetzesvorbereitungen sind im Gange.
Psychiatrische Behandlung besteht nicht nur aus Zwang. Die Erkrankten leiden unter diesen Erkrankungen. Behandlung ist daher auch Linderung/Heilung.
Rechtsstaatlichem Handeln wird damit die wichtigste Ressoruce genommen. Die notwendige Zeit wird zugunsten einer breit aufgestellten "Ökonomisierung des Rechts" aufgegeben.
Frau Ministerin geben Sie den Beteiligten Professioen die notwenige Zeit.
Die Einleitung und die Duchführung psychiatrischer Behandlungen ist zeitlich nicht messbar, schon gar nicht zu pauschalieren. Im Gegenteil ist es ein sehr individueller Prozess.


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