Bürgerrechte

Für Antigen-Schnelltests / gegen PCR Testpflicht für Besuche in Clubs und Diskotheken (Corona VO BW)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
57 Unterstützende 26 in Baden-Württemberg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

57 Unterstützende 26 in Baden-Württemberg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

16.08.2021, 00:06

Die Überschrift und der Text wurde präzisiert, um das Ziel der Petition klarer herauszuarbeiten und zu begründen.


Neuer Titel: Antigen-SchnelltestpflichtFür Antigen-Schnelltests / gegen PCR Testpflicht für Besuche in Clubs und Diskotheken (Corona VO BW vom 16.8.2021BW)

Neuer Petitionstext:

Antigen Schnelltests für Ungeimpfte und Impfwillige fürFür Besuche in Clubs und Diskotheken müssen genügenAntigenschnelltests wie für alle anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen Ungeimpfte Tests vorweisen müssen (z.B. Innengastronomie, Frisörgeschäfte, etc) ausreichen und nicht wie in der Corona VO Baden-Württemberg ab dem 16.8.2021 festgelegt eineteure und aus eigener Tasche zu zahlende PCR Testpflicht!Tests.

GleichstellungDie derBundesregierung Testverfahrenhat in allen Bereichen des öffentlichen Lebens!Keine finanzielle Benachteiligung Ungeimpfter und Impfwilliger, die Clubs und Diskotheken besuchen möchten!PCRkostenfreie Tests waren und sind für asymptomatische Personen kostenpflichtig. Antigenschnelltests sind bis zum 11.10.2021 bundesweitzugesagt, fürum TestwilligeImpfwilligen kostenfrei.die Möglichkeit zu geben, einen vollumfänglichen Impfschutz zu erlangen, bevor die Tests aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Nur Antigenschnelltests sind kostenlos, PCR Tests sind bei Asymptomatik kostenpflichtig.

Die VerpflichtungRegierung zuin Baden-Württemberg umgeht die bundesweite Regelung, indem sie Ungeimpften teure PCR Tests für Besuche vonin Clubs und Diskotheken verursachenvorschreibt. KostenImpfwilligen beiwird denkein Zeitfenster zum TestErlangen Verpflichteteneines vollumfänglichen Impfschutzes gewährt und sindin unverhältnismäßig, da überall sonst, wo zur Teilnahme am öffentlichen Lebendem Tests für Impfwilligesie undkeine UngeimpfteKosten verpflichtend sind, die noch kostenfreien Antigenschnelltests genügen.verursachen.

Ungeimpfte und Impfwillige,Ungeimpfte, deren finanzielle Mittel begrenzt sind, werden durch die ab 16.8.21 umgesetzte PCR TestverpflichtungTestpflicht unverhältnismäßig von der Teilnahme an einem Teil des sozialen Lebens ausgeschlossen.

ImpfwilligeKeine habenfinanzielle selbstBenachteiligung dann,Ungeimpfter, wenndie sieClubs sichund sofortDiskotheken impfenbesuchen lassen,möchten, bisgegenüber zurungeimpften 2. Impfung z.B.Besuchern von BiontechRestaurants, keineFrisörgeschäften, andereetc.!

Siehe Möglichkeithierzu inCorona ClubsVerordnung oderdes DiskothekenLandes zuBaden-Württemberg gehen,gültig alsab die teuren PCR Tests selbst zu bezahlen.16.8.2021:

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/corona-beschraenkungen-fuer-geimpfte-und-genesene-werden-weitgehend-aufgehoben/


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Baden-Württemberg)


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