Suksess
Utdannelse

#G9brauchtRaum - auch an den Schulen in freier Trägerschaft

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
den Ministerpräsidenten und das Parlament des Landes NRW
11 995 Støttende 11 659 inn Nordrhein-Westfalen

Begjæringen ble tatt til følge

11 995 Støttende 11 659 inn Nordrhein-Westfalen

Begjæringen ble tatt til følge

  1. Startet 2021
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Suksess

Oppropet ble vellykket!

Les nyheter

14.09.2021, 19:27

Es gab Rückmeldungen, dass der Fachterminus "Ersatzschulen" nicht bekannt ist.


Neuer Petitionstext:

ErsatzschulenSchulen in freier Trägerschaft, z.B in Trägerschaft der beiden Kirchen, sind ein wichtiger und in der Verfassung verankerter Baustein in der Vielfalt der Schullandschaft: Eltern haben die Wahl, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Das darf nicht zu einer Benachteiligung dieser Schülerinnen und Schüler führen, auch nicht bei der Rückkehr zu G9!

Die freien Schulen müssen bei den nötigen Investitionen für die Rückkehr zu G9 ebenso durch das Land unterstützt werden wie die öffentlicher Träger!

Seit dem Schuljahr 2019/2020 werden an fast allen Gymnasien in NRW die Schüler*innen wieder in 9 Jahren zum Abitur geführt. Das führt dazu, dass spätestens im Schuljahr 2026/27 für den zusätzlichen Jahrgang in der Sekundarstufe I zusätzlicher Klassenraum benötigt wird, zu dessen Bereitstellung in den Schulen erhebliche bauliche Investitionen erforderlich sind.

Die Landesregierung hat mit dem „Belastungsausgleichsgesetz“ vom 02.07.2019 den Gymnasien in kommunaler Trägerschaft zugesagt, die finanzielle Verantwortung für die investiven Kosten des Übergangs vom achtjährigen zum neunjährigen gymnasialen Bildungsgang in Höhe von insgesamt rund 518 Mio. Euro zu übernehmen. Diese Planungssicherheit gibt es für die Ersatzschulen in NRW nicht, denn eine vergleichbare Zusage hat das Land NRW für die Schulen in privater Trägerschaft (noch) nicht gemacht, obwohl rund 17% aller Schüler*innen eine dieser Schulen besuchen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8.030 (7.795 in Nordrhein-Westfalen)


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