Region: Spandau

Gegen die Gemeinschaftsunterkunft (GU1) in Spandau in der Fahremundstraße

Petycja jest adresowana do
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Darwinstraße 14-18 10589 Berlin

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  1. Rozpoczęty lutego 2025
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Aktualności

13.03.2025, 07:39

Es gab einen Hinweis dass die Qeullenangaben fehlen, daher die Änderung!


Neuer Petitionstext:

WirIch sindbin gegen diedas AsylunterkunftGU1 Projekt in der Fahremundstraße!

Warum?

EinAus meiner Sicht ist es in erster Linie ein profitorientiertes Projekt auf Kosten der Menschen in Not und der Anwohner. DaAnwohner.Da das Betreiben der Unterkunft mit öffentlichen Geldern finanziert wird, dürfenwird, dürfen und müssen wir es hinterfragen:

  • Warum agiert das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) so intransparent? intransparent? 
  • Warum erteilt das LAF auf Antrag keine Auskunft zum Betreibervertrag und zurund zur durchgeführten Auftragserteilung? Auftragserteilung? 
  • Warum weicht das LAF von eigenen veröffentlichten zwingenden Anforderungen ab?
  • Warum wird ein SpeditionsunternehmenKurrierdienst zur Betreiberin von 4 Objekten im Rahmen eines sogenannten „Pilotprojekts“ gewählt und ggü anderer Wettbewerber bevorzugt?

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht von der Bauaufsicht unzureichend gewürdigt. Der Schwarzbau wurde seit Dez.2024 bis zum Erlass des Baustopps imBaustopps im Feb. 2025 geduldet, sodass unseredie Rechtschutzmöglichkeiten der Anwohner evtl. vereitelt worden sind!Der Bau wird mit Hochdruck vorangetrieben Bürgerinformationsrechtevorangetrieben - Bürgerinformationsrechte von den Behörden ignoriert



Neue Begründung:

„AnforderungenQuelle undder baulicheAngaben- Eignungskriterien für Immobilienangebote zur Unterbringung von FlüchtlingenZwingend erforderliche Anforderungen www.berlin.de/laf/wohnen/informationen-zum-betrieb-von-unterkuenften/

  • Bezugsfertiges Objekt/Immobilie (keine vereinzelten Wohnungen oder einzelne Zimmer, keine Baustellen oder leeren Grundstücke)
  • Basis-Angaben: Adresse, Anzahl der Appartements/Zimmer, Küchen, Sanitärbereiche (mind. 100 Plätze, mind. 6 qm pro Person
  • in den Bewohnerzimmern) (…)
  • Baugenehmigungsfähig oder bereits vorliegende Baugenehmigung“

Die hier geplante Gemeinschaftsunterkunft hat Kapazität von nur 46 Belegplätzen - 54 weniger als zwingend vorgeschrieben!!! Das Objekt wird erst errichtet, die Baugenehmigung ist nicht bestandskräftig, Juristen haben ernsthafte Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit, es gibt offene Drittwiderspruchsverfahren!!!+++Das LAF ignoriert eigene zwingende Vorgaben und die Bauaufsicht schaut zu+++Drittwiderspruchsverfahren!!!

www.bz-berlin.de/berlin/senat-heimlich-asylunterkunft-spandau


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 208


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