Region: Germany

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
280 supporters 280 in Germany

The petition is denied.

280 supporters 280 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/29/2017, 16:52

Pet 2-17-15-8272-034932Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Beitragssatz zur gesetzlichen
Krankenversicherung (§ 241 Sozialgesetzbuch V) zu senken.
Zur Begründung wird ausgeführt, die Krankenkassen hätten im Jahr 2011
Überschüsse in Milliardenhöhe erzielt. Die Beiträge zur gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) belasteten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber
gleichermaßen. Daher gelte es, die Höhe der Beiträge auf das notwendige Maß zu
begrenzen. Überschüsse in dieser Höhe seien ein Zeichen dafür, dass die Belastung
unnötig hoch sei.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 280 Mitzeichnungen sowie
28 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass zum mit der Petition angesprochenen
Jahresende 2011 beim Gesundheitsfonds und bei den gesetzlichen Krankenkassen
hohe Überschüsse zu verzeichnen waren. Hierdurch konnte die Liquiditätsreserve
des Gesundheitsfonds auf 9,5 Milliarden Euro aufgefüllt werden und die
Finanzreserven bei den Krankenkassen ein Gesamtvolumen von rd. 10 Milliarden
Euro erreichen. Diese positive Entwicklung war vor allem darauf zurückzuführen,

dass entgegen ursprünglicher Befürchtungen die internationale Finanzkrise nicht zu
konjunkturellen Einbrüchen, zu gravierenden Arbeitsplatzverlusten und damit
einhergehenden Rückgängen der Einnahmen in den unterschiedlichen Zweigen der
Sozial-versicherung führte. Gleichzeitig haben auf der Ausgabenseite die
gesundheits-politischen Reformen des GKV-Finanzierungsgesetzes und des
Gesetzes zur Neuregelung des Arzneimittelmarktes gewirkt und dazu beigetragen,
dass der Ausgabenanstieg im Jahr 2011 deutlich moderater verlief als ursprünglich
prognostiziert.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und der Festschreibung des allgemeinen
einheitlichen Beitragssatzes (15,5% gemäß § 241 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch,
SGB V) haben die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, Zusatzbeiträge zu
erheben, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zur Versorgung der
Versicherten und zur Deckung der Verwaltungsausgaben auch bei Erschließung von
Effizienzreserven nicht ausreichen. Resultiert andererseits aus den Zuweisungen des
Gesundheitsfonds eine Überdeckung, können die Krankenkassen Prämien an ihre
Versicherten auszahlen (§ 242 Abs. 2 SGB V).
Die finanzielle Entwicklung in den letzten Jahren hat Spielräume für Entlastungen der
Versicherten geschaffen. Mittlerweile erhebt keine Krankenkasse mehr einen
Zusatzbeitrag. Von der Möglichkeit der Prämienauszahlung machen nach Aussage
der Bundesregierung derzeit über 20 der 133 Krankenkassen Gebrauch. 2013
wurden für etwa 9 Millionen Mitglieder Prämien in Höhe von mehr als 600 Millionen
Euro ausgezahlt. Die Praxisgebühr wurde zum 01.01.2013 abgeschafft.
Hinsichtlich der mit der Petition geforderten Reduzierung des einheitlichen
allgemeinen Beitragssatzes weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass dies nur
durch eine gesetzliche Änderung des SGB V herbeizuführen wäre.
Insoweit weist der Petitionsausschuss auf den "Entwurf eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz
- GKV-FQWG)", Deutscher Bundestag Drucksache 18/1307 vom 05.05.2014, hin. Mit
Inkrafttreten des GKV-FQWG (im Wesentlichen am 01.01.2015) soll der allgemeine
Beitragssatzvon derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent gesenktwerden. Die Krankenkassen
erheben Zusatzbeiträge zukünftig als kassenindividuellen, prozentualen Satz von
den beitragspflichtigen Einnahmen, soweit dies für sie wirtschaftlich notwendig ist.
Der bisherige gesonderte Arbeitnehmeranteil von 0,9 Prozent fließt in die

prozentualen Zusatzbeiträge ein. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent
festgeschrieben.
Das Bundesministerium für Gesundheit geht derzeit davon aus, dass durch die
Ausweitung der Beitragsautonomie der Krankenkassen im Jahr 2015 bis zu
20 Millionen Mitglieder der GKV finanziell entlastet werden könnten. Das
Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des in der Petition vorgetragenen Anliegens (Beitragssatzsenkung
vor Inkrafttreten des GKV-FQWG) tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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