Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

280 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

280 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen den Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (§241 SGB V) zu senken.

Begründung

Die Krankenkassen haben im Jahr 2011 Überschüsse in Milliardenhöhe erzielt Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung belasten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen. Deshalb gilt es, die Höhe der Beiträge auf das notwendige Maß zu begrenzen. Überschüsse in dieser Höhe sind ein Zeichen dafür, dass die Belastung unnötig hoch ist. Dem könnten die Krankenkassen durch Ausschüttung von Überschüssen begegnen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass sie nicht die Absicht dazu haben. Es muss deshalb für die Zukunft verhindert werden, dass Überschüsse in dieser Höhe anfallen. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Senkung der Beiträge.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.03.2012
Sammlung endet: 20.04.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-8272-034932Gesetzliche Krankenversicherung
    - Beiträge -
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, den Beitragssatz zur gesetzlichen
    Krankenversicherung (§ 241 Sozialgesetzbuch V) zu senken.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die Krankenkassen hätten im Jahr 2011
    Überschüsse in Milliardenhöhe erzielt. Die Beiträge zur gesetzlichen
    Krankenversicherung (GKV) belasteten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber
    gleichermaßen. Daher gelte es, die Höhe der Beiträge auf das notwendige Maß zu
    begrenzen. Überschüsse in dieser Höhe seien ein Zeichen dafür, dass die Belastung
    unnötig hoch sei.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 280 Mitzeichnungen sowie
    28 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
    Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass zum mit der Petition angesprochenen
    Jahresende 2011 beim Gesundheitsfonds und bei den gesetzlichen Krankenkassen
    hohe Überschüsse zu verzeichnen waren. Hierdurch konnte die Liquiditätsreserve
    des Gesundheitsfonds auf 9,5 Milliarden Euro aufgefüllt werden und die
    Finanzreserven bei den Krankenkassen ein Gesamtvolumen von rd. 10 Milliarden
    Euro erreichen. Diese positive Entwicklung war vor allem darauf zurückzuführen,

    dass entgegen ursprünglicher Befürchtungen die internationale Finanzkrise nicht zu
    konjunkturellen Einbrüchen, zu gravierenden Arbeitsplatzverlusten und damit
    einhergehenden Rückgängen der Einnahmen in den unterschiedlichen Zweigen der
    Sozial-versicherung führte. Gleichzeitig haben auf der Ausgabenseite die
    gesundheits-politischen Reformen des GKV-Finanzierungsgesetzes und des
    Gesetzes zur Neuregelung des Arzneimittelmarktes gewirkt und dazu beigetragen,
    dass der Ausgabenanstieg im Jahr 2011 deutlich moderater verlief als ursprünglich
    prognostiziert.
    Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und der Festschreibung des allgemeinen
    einheitlichen Beitragssatzes (15,5% gemäß § 241 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch,
    SGB V) haben die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, Zusatzbeiträge zu
    erheben, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zur Versorgung der
    Versicherten und zur Deckung der Verwaltungsausgaben auch bei Erschließung von
    Effizienzreserven nicht ausreichen. Resultiert andererseits aus den Zuweisungen des
    Gesundheitsfonds eine Überdeckung, können die Krankenkassen Prämien an ihre
    Versicherten auszahlen (§ 242 Abs. 2 SGB V).
    Die finanzielle Entwicklung in den letzten Jahren hat Spielräume für Entlastungen der
    Versicherten geschaffen. Mittlerweile erhebt keine Krankenkasse mehr einen
    Zusatzbeitrag. Von der Möglichkeit der Prämienauszahlung machen nach Aussage
    der Bundesregierung derzeit über 20 der 133 Krankenkassen Gebrauch. 2013
    wurden für etwa 9 Millionen Mitglieder Prämien in Höhe von mehr als 600 Millionen
    Euro ausgezahlt. Die Praxisgebühr wurde zum 01.01.2013 abgeschafft.
    Hinsichtlich der mit der Petition geforderten Reduzierung des einheitlichen
    allgemeinen Beitragssatzes weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass dies nur
    durch eine gesetzliche Änderung des SGB V herbeizuführen wäre.
    Insoweit weist der Petitionsausschuss auf den "Entwurf eines Gesetzes zur
    Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen
    Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz
    - GKV-FQWG)", Deutscher Bundestag Drucksache 18/1307 vom 05.05.2014, hin. Mit
    Inkrafttreten des GKV-FQWG (im Wesentlichen am 01.01.2015) soll der allgemeine
    Beitragssatzvon derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent gesenktwerden. Die Krankenkassen
    erheben Zusatzbeiträge zukünftig als kassenindividuellen, prozentualen Satz von
    den beitragspflichtigen Einnahmen, soweit dies für sie wirtschaftlich notwendig ist.
    Der bisherige gesonderte Arbeitnehmeranteil von 0,9 Prozent fließt in die

    prozentualen Zusatzbeiträge ein. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent
    festgeschrieben.
    Das Bundesministerium für Gesundheit geht derzeit davon aus, dass durch die
    Ausweitung der Beitragsautonomie der Krankenkassen im Jahr 2015 bis zu
    20 Millionen Mitglieder der GKV finanziell entlastet werden könnten. Das
    Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht
    stellen, im Sinne des in der Petition vorgetragenen Anliegens (Beitragssatzsenkung
    vor Inkrafttreten des GKV-FQWG) tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen.

    Begründung (PDF)

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