Alueella: Saksa

Gesundheitsfachberufe - Änderung der Bezeichnung des Entbindungspflegers für männliche Hebammen

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
15 Tukeva 15 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

15 Tukeva 15 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

11.09.2017 klo 13.01

Pet 2-18-15-2124-032640

Gesundheitsfachberufe


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als
Material zu überweisen.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass männliche Hebammen nicht mehr
als Entbindungspfleger bezeichnet werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 15 Mitzeichnungen sowie 24 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Die Berufsbezeichnungen "Hebamme" und "Entbindungspfleger" werden im
Hebammengesetz geregelt. Eine Änderung des Hebammengesetzes ist bis 2020
geplant. Nach EU-Recht wird die Ausbildung von Hebammen und
Entbindungspflegern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union automatisch
anerkannt. Grundlage dafür ist eine harmonisierte Ausbildung, die in der Richtlinie
2005/36/EG geregelt ist. Hinsichtlich der Hebammenausbildung wurde die Richtlinie
2005/36/EG durch die Richtlinie 2013/55/EU geändert, so dass eine Reform des
Hebammengesetzes notwendig ist, die bis zum oben genannten Zeitpunkt
abgeschlossen sein muss. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird das
Anliegen des Petenten im Zusammenhang mit der Neuregelung der Ausbildung
prüfen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu
überweisen.

Begründung (PDF)


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