Gleichstellung und Regelung für alleinstehende Väter im Wechselmodel

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Im Wechselmodel haben Väter fast immer einen Nachteil auf Grund ihres Geschlechts.

Unter einem Wechselmodell oder Doppelresidenzmodell versteht man eine nahezu paritätische – also hälftige – Betreuung gemeinsamer Kinder durch beide Eltern nach einer Trennung mit Kind. Diese Form der Betreuung ist in anderen Ländern fester Bestandteil des Nachtrennungsmanagement und gesetzlich verankertes Regelungsmodell. In Deutschland gestaltet sich die Situation hingegen anders. Nicht nur gibt es im deutschen Familienrecht den Begriff „Wechselmodell“ im Grunde nicht, darüber hinaus ist das gesamte Rechtssystem einschließlich des Unterhaltsrechtes praktisch gegensätzlich aufgebaut. Insbesondere das bestehende Unterhaltsrecht wird hierbei zu einem massiven Bremsklotz für eine juristische Verankerung der paritätischen Doppelresidenz im deutschen Familienrecht, denn es geht kategorisch davon aus, dass einer betreut und der andere zahlt.

  • Es sollten 2 Hauptwohnsitze für die Kinder genehmigt werden.
  • Kindergeld sollte gesplittet werden.
  • Unterhaltsansprüche sollten sich aufheben oder klar geregelt werden.
  • es sollte jedes Elternteil die Möglichkeit haben die Steuerklasse zu ändern weil auch Mann alleinerziehend ist.

Nachdem der BGH bislang nicht in der Lage war, für das paritätische Wechselmodell einfache und gerechte Lösungen anzubieten, wäre der Gesetzgeber dringend gefragt. Der Gesetzgeber zeigt sich jedoch schleppend und verantwortungsscheu.

Die letzte Entscheidung des BGH bleibt konservativ, umständlich hergeleitet und entspricht im Ergebnis nicht der Lebenswirklichkeit.

Das Geschlecht Mann in Bezug auf seine Kinder wird fast nur diskriminiert und ausgebeutet. Die Gleichstellung der Väter ist auch für die Kinder und den Bezug zum Vater wichtig.

Schwule, Lesben, Frauen und Diverse haben alle mehr Rechte als ein Vater der nur zum ausbluten genutzt wird.

Für Väter im Wechselmodel ist nichts aber auch wirklich gar nichts geregelt.

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