29. 08. 2017. 10:33
Pet 3-16-30-2233-054443
Hochschulwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, für jeden Bachelorabsolventen unabhängig von Note,
Herkunft und sozialem Stand einen Masterstudienplatz einzurichten.
Mit der jetzigen Regel, bei der es an Masterstudienplätzen mangele, steige der
Konkurrenzkampf unter den Studenten. Es gehe nur noch darum, gute Noten zu
erzielen, um einen Masterstudienplatz zu erhalten. Die Möglichkeit, Interessen auch
innerhalb des Studiums zu vertiefen, bleibe aus. Der Bachelor sei meist nicht
berufsqualifizierend, sodass die übrig gebliebenen Studenten kaum etwas mit dem
Abschluss erreichen könnten. Zunehmend werde die Qualität sinken durch das
angestrebte Ziel, dass die Studenten möglichst schnell das Studium beendet haben
müssen. Dies alles sei nicht tragbar, wenn ein Studium interessant sein und auf den
Beruf vorbereiten soll.
Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
weitere Eingaben gleichen Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs
einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der sechswöchigen
Mitzeichnungsfrist von 42.740 Unterstützern mitgezeichnet wurde und die zu 583
Diskussionsbeiträgen geführt hat. Die Mehrheit der Teilnehmer im Diskussionsforum
hatte sich dabei für die Petition ausgesprochen. Es wurde vorgetragen, dass der
Bachelor häufig nicht als berufsqualifizierend angesehen werde. Auch wurde häufig
Kritik am Bologna-Prozess im Allgemeinen geübt. Die Gegner der Petition halten die
Begrenzung von Masterstudienplätzen je nach Leistung dagegen für richtig und
versprechen sich daraus eine höhere Qualität der Lehre.
Die mit der Petition geforderte Einrichtung von zusätzlichen Masterstudienplätzen
war in der 17. Wahlperiode Gegenstand der Anträge „Studienpaket für Qualität und
gute Lehre jetzt durchsetzen“ (Bundestags-Drucksache 17/109), „Forderungen aus
dem Bildungsstreik aufnehmen und die soziale Spaltung im Bildungssystem
bekämpfen“ (Bundestags-Drucksache 17/119) und „Konsequenzen aus dem
Bildungsstreik ziehen – Bildungsaufbruch unverzüglich einleiten“ (Bundestags-
Drucksache 17/131). Der Petitionsausschuss hat die Petition deshalb dem hierfür
federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
übersandt, um sicherzustellen, dass die Petition in die Beratungen über die Anträge
einbezogen wird. Das Plenum des Deutschen Bundestages ist am 10. Juni 2010 der
Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung, die oben genannten Anträge abzulehnen, gefolgt.
Darüber hinaus betraf das Anliegen der Petition die Anträge „Hochschulpakt
aufstocken – Finanzierung von wachsenden Studienkapazitäten an den Hochschulen
langfristig sicherstellen“ (Bundestags-Drucksache 17/12690) sowie
„Hochschulzugang bundesgesetzlich regeln – Recht auf freien Zugang zum Master
sichern“ (Bundestags-Drucksache 17/10861) und „Hochschulen auf das
Studierendenhochplateau vorbereiten – Allen Studienberechtigten die Chance auf
einen Studienplatz geben“ (Bundestags-Drucksache 17/9173). Der Deutsche
Bundestag ist am 13. Juni 2013 wiederum der Empfehlung des Ausschusses für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gefolgt und hat die Anträge
abgelehnt. Dem Anliegen der Petenten konnte im Rahmen der parlamentarischen
Beratungen somit nicht Rechnung getragen werden.
Die Petition wurde auf der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am
5. November 2012 beraten. Der Petitionsausschuss hat in der 18. Wahlperiode der
Bundesregierung erneut Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe
darzulegen. Auch wurde die Petition dem Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)“ (Bundestags-
Drucksache 18/2710) sowie den Anträgen der Fraktion DIE LINKE.
„Kooperationsverbot abschaffen – Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz
verankern“ (Bundestags-Drucksache 18/588) und „Kooperationsverbot kippen –
Zusammenarbeit von Bund und Ländern für bessere Bildung und Wissenschaft
ermöglichen“ (Bundestags-Drucksache 18/2747) zugeleitet. Das Plenum des
Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 13. November 2014 den
Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen und die gestellten Anträge
abgelehnt. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Ziel der Bologna-Reformen und der Einführung der gestuften Studienstruktur ist es,
die internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu verbessern und vielfältige
Bildungsbiographien zu ermöglichen. Das Ziel der Reformen ist dagegen nicht, wie in
der Petition vermutet, dass „alle Studenten möglichst schnell das Studium beendet
haben müssen“. Sowohl die angesprochene Vertiefung des Wissens im
Masterstudium als auch ggf. zeitaufwändige Auslandsaufenthalte und Praxiszeiten
können sinnvoll sein. Umgekehrt ist aber ein berechenbares Studienende für manche
Studienberechtigten eine Voraussetzung dafür, ein Studium überhaupt zu beginnen.
Der Vorteil der gestuften Studienstruktur ist, dass es eine Wahlmöglichkeit gibt.
Der 1999 gestartete Bologna-Prozess hat zu einer erfolgreichen Modernisierung der
deutschen Hochschulen beigetragen. In Deutschland wurde die Chance genutzt,
durch die größte Hochschulreform seit Jahrzehnten die Qualität von
Studienangeboten zu verbessern, mehr Beschäftigungsfähigkeit zu vermitteln und
die Studiendauer zu verkürzen.
Um die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu sichern und die Hochschulen offen zu
halten für eine erhöhte Zahl von Studienanfängern, haben Bund und Länder im
Dezember 2014 die bedarfsgerechte Fortsetzung des Hochschulpakts 2020
beschlossen. Mit dem Hochschulpakt 2020 steigern Bund und Länder gemeinsam
die Ausbildungsleistung der deutschen Hochschulen deutlich. So werden Bund und
Länder insgesamt bis zu 760.033 zusätzliche Studienmöglichkeiten finanzieren. Die
Bundesregierung wird dafür über die Gesamtlaufzeit von 2007 bis 2023 insgesamt
20,2 Mrd. Euro bereitstellen, die Länder insgesamt 18,3 Mrd. Euro. Die Länder
haben sich damit verpflichtet, finanzielle Leistungen zu erbringen, die den
Bundesmittel vergleichbar sind, und die Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Durch
den Hochschulpakt werden zusätzliche Masterstudienplätze finanziert. Bund und
Länder werden die Entwicklungen genau verfolgen und ihre Erkenntnisse bei der
Gestaltung der dritten Phase des Hochschulpakts berücksichtigen. Besonders dort,
wo die Berufsbefähigung im Bachelor nicht in ausreichendem Maß erreicht wird, ist
verantwortliches Handeln von Ländern und Hochschulen erforderlich. Daher ist
neben der Beobachtung der Nachfrage und des Angebots von Masterstudiengängen
auch die Entwicklung des Berufseinstiegs der Absolventen relevant.
Aus dem Vierten Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland
vom Februar 2012 (Bundestags-Drucksache 17/8640), den das Bundesministerium
für Bildung und Forschung und die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK)
vorgelegt haben, geht hervor, dass alle Bachelor-Abschlüsse im Sinne einer
formalen Zugangsvoraussetzung grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterstudiums
berechtigen. Zur Qualitätssicherung oder aus Kapazitätsgründen können nach den
ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und
Masterstudiengängen vom 4. Februar 2010 für den Zugang oder die Zulassung zu
Masterstudiengängen weitere Voraussetzungen bestimmt werden. Diese
Voraussetzungen legen die Hochschulen in eigener Zuständigkeit fest. Es sind dies
in erster Linie Anforderungen an die fachlich-inhaltlichen Qualifikationen sowie ggf.
der Nachweis einer Mindestnote, Eignungsprüfungen, der Nachweis ausreichender
Sprachkenntnisse und/oder zwischenzeitliche Berufstätigkeit. Soweit Praxiserfahrung
verlangt wird, handelt es sich um qualifizierte Berufserfahrungen oder einschlägige
Praktika bzw. Berufsausbildungen.
Soweit sich in der Petition gegen Zulassungsbeschränkungen, wie zum Beispiel das
Vorliegen einer bestimmten Note in einem bestimmten Studiengang, gewendet wird,
hält der Petitionsausschuss dies – ungeachtet der Länderzuständigkeit – zur
Sicherung der Funktionsfähigkeit von Hochschulen im Interesse der
Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Studiums grundsätzlich für erforderlich.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat erstmals im Wintersemester 2010/2011 die
Anzahl der Masterstudiengänge mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung sowie
die Anzahl der möglichen Plätze erhoben. Die Erhebung ergab, dass von 32.135
örtlich zulassungsbeschränkten Masterstudienplätzen nach Ende aller
Nachrückverfahren 6.258 Studienplätze unbesetzt blieben. Im Wintersemester
2011/2012 blieben 5.327 von 36.442 Studienplätzen unbesetzt. Der Anteil der
unbesetzt gebliebenen Studienplätze ist damit von 20 % im Wintersemester
2010/2011 auf 14,62 % im Wintersemester 2011/12 zurückgegangen. Im
Wintersemester 2012/2013 waren bei einer Gesamtzahl von 5.592
Masterstudiengängen 1.447 Studiengänge örtlich zulassungsbeschränkt. 74 % der
Masterstudiengänge unterliegen damit keinen Zulassungsbeschränkungen. Im
Wintersemester 2012/2013 ist der Anteil der unbesetzt gebliebenen Studienplätze
auf 10 % zurückgegangen.
Auch im Wintersemester 2014/2015 konnten Universitäten und Fachhochschulen ihr
Angebot im Masterbereich bedarfsgerecht ausweiten. Bei einer Gesamtzahl von
6.107 Masterstudiengängen haben nach wie vor knapp drei Viertel aller
Masterstudiengänge keinen Zuslassungsbeschränkungen unterlegen. Insgesamt
kommt die KMK in dem im Mai 2015 beschlossenen Bericht der Länder zur Situation
im Masterbereich 2014/2015 zu dem Schluss, dass bei einer zunehmenden Zahl von
Bachelorabsolventen die Universitäten und Fachhochschulen nach wie vor ein
ausreichendes Angebot an Masterstudienplätzen bereitstellen.
Bezüglich der Einwendungen der Petentin in ihrer Eingabe, dass der Bachelor nicht
berufsqualifizierend sei, so dass die Studenten kaum etwas mit dem Abschluss
erreichen könnten, liegen dem Petitionsausschuss hierfür keine konkreten
Anhaltspunkte dafür vor.
Bachelor-Studiengänge vermitteln als Studiengänge, die zu berufsqualifizierenden
Abschlüssen führen, wissenschaftliche Fachkompetenzen, Methodenkompetenz,
berufsfeldbezogene Qualifikationen und Schlüsselqualifikationen wie
Sozialkompetenz, kommunikative Präsentationskompetenz, bereichsunspezifische
Sachkompetenzen und Fremdsprachenkompetenz. Kompetenzen und Lernziele
werden mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes definiert und im Rahmen
der Akkreditierung geprüft. Die Hochschulen sind gefordert, Studiengänge so
auszugestalten, dass der Bachelor als erster akademischer Abschluss zu einem
attraktiven berufsqualifizierenden Abschluss wird, der gleichzeitig Möglichkeiten für
wissenschaftliche Laufbahnen über Master und Promotion bietet.
Bachelorabschlüsse bieten aus Sicht der Unternehmen einen guten Einstieg in das
Berufsleben. Für die Unternehmer gilt der Bachelor als vollwertiger Abschluss, der
keine längere Einarbeitungsphase benötigt und grundsätzlich die gleichen
Karrierechancen wie andere Hochschulabschlüsse eröffnet. Die Initiative „Bachelor
Welcome!“, in der sich Personalvorstände führender Unternehmen in Deutschland
seit 2004 im Zweijahresrhythmus zu den Abschlüssen Bachelor und Master bekannt
und für die Bologna-Reformen ausgesprochen haben, zeigt, dass
Bachelorabsolventen auf dem Arbeitsmarkt willkommen sind. Unter dem Motto
„Bologna@Germany“ haben sich die Personalvorstände führender Unternehmen in
Deutschland zuletzt im Oktober 2012 erneut für die konsequente Nutzung des
Potenzials der Bologna-Reformen ausgesprochen.
Entgegen den Ausführungen in der Petition kann der Petitionsausschuss auch
zurzeit keinen Mangel an Studienplätzen erkennen. Erhebungen der Länder haben
ergeben, dass gegenwärtig bundesweit ausreichend Masterstudienplätze zur
Verfügung stehen. Auch wenn gegenwärtig bundesweit ausreichend
Masterstudienplätze zur Verfügung stehen, wird es dennoch nicht immer möglich
sein, dass jede bzw. jeder Studierwillige einen Platz in dem Wunschfach und an dem
Wunschort erhalten kann. Der Wettbewerb um einzelne Studiengänge oder an
einzelnen Hochschulen kann trotz bundesweit ausreichender Kapazitäten dazu
führen, dass nicht alle Bewerberinnen und Bewerber an einem bestimmten Ort zum
Zuge kommen. Die Studierenden sind hier gefragt, andere Studienmöglichkeiten zu
nutzen – innerhalb Deutschlands und darüber hinaus. Der Übergang vom Bachelor-
zum Masterstudium bietet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer
räumlichen oder inhaltlichen Neuorientierung. Auch die zunehmende Zahl von
berufsbegleitenden Masterstudiengängen nach erster Berufserfahrung bieten neue
Möglichkeiten, die bei der Gesamtbetrachtung einbezogen werden müssen.
Nach den vorangegangen Ausführungen empfiehlt deshalb der Petitionsausschuss,
dass Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Bildung und Forschung – als Material zu überweisen,
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Bildung und Forschung – als Material
zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben
und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit gefordert wird, für jeden
Bachelorabsolventen unabhängig von Herkunft und sozialem Stand einen
Masterstudienplatz einzurichten, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Begründung (PDF)