Область : Німеччина
 

Hochschulwesen - Masterstudienplatz für Bachelorabsolventen

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Deutschen Bundestag

42 740 підписи

Петицію не було задоволено

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Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2009
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Петицію адресовано: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass jeder Bachelorabsolvent einen Masterstudienplatz erhält, unabhängig von Note, Herkunft und sozialem Stand.

мотиви

Mit der jetzigen Regel, bei der es so organisiert ist, dass nicht alle einen Masterplatz erhalten, steigt der Konkurrenzkampf unter den Studenten. Es geht nur noch darum gute Noten zu erzielen, um einen Masterstudienplatz zu erhalten. Die Möglichkeit Interessen auch innerhalb des Studiums zu vertiefen bleibt aus. Der Bachelor ist meist nicht berufsqualifizierend, sodass die übrig gebliebenen Studenten kaum etwas mit dem Abschluss erreichen können. Zunehmend wird die Qualität sinken durch das angestrebte Ziel, dass die Studenten möglichst schnell das Studium beendet haben müssen. Dies alles ist nicht tragbar, wenn ein Studium interessant sein soll und auf den Beruf vorbereiten soll!

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деталі петиції

Розпочато розгляд петиції: 13.06.2009
Колекція закінчується: 06.08.2009
Область : Німеччина
категорія :  

новини

  • Pet 3-16-30-2233-054443

    Hochschulwesen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, für jeden Bachelorabsolventen unabhängig von Note,
    Herkunft und sozialem Stand einen Masterstudienplatz einzurichten.
    Mit der jetzigen Regel, bei der es an Masterstudienplätzen mangele, steige der
    Konkurrenzkampf unter den Studenten. Es gehe nur noch darum, gute Noten zu
    erzielen, um einen Masterstudienplatz zu erhalten. Die Möglichkeit, Interessen auch
    innerhalb des Studiums zu vertiefen, bleibe aus. Der Bachelor sei meist nicht
    berufsqualifizierend, sodass die übrig gebliebenen Studenten kaum etwas mit dem
    Abschluss erreichen könnten. Zunehmend werde die Qualität sinken durch das
    angestrebte Ziel, dass die Studenten möglichst schnell das Studium beendet haben
    müssen. Dies alles sei nicht tragbar, wenn ein Studium interessant sein und auf den
    Beruf vorbereiten soll.
    Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
    weitere Eingaben gleichen Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs
    einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um
    Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
    eingegangen werden kann.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der sechswöchigen
    Mitzeichnungsfrist von 42.740 Unterstützern mitgezeichnet wurde und die zu 583
    Diskussionsbeiträgen geführt hat. Die Mehrheit der Teilnehmer im Diskussionsforum
    hatte sich dabei für die Petition ausgesprochen. Es wurde vorgetragen, dass der
    Bachelor häufig nicht als berufsqualifizierend angesehen werde. Auch wurde häufig
    Kritik am Bologna-Prozess im Allgemeinen geübt. Die Gegner der Petition halten die

    Begrenzung von Masterstudienplätzen je nach Leistung dagegen für richtig und
    versprechen sich daraus eine höhere Qualität der Lehre.
    Die mit der Petition geforderte Einrichtung von zusätzlichen Masterstudienplätzen
    war in der 17. Wahlperiode Gegenstand der Anträge „Studienpaket für Qualität und
    gute Lehre jetzt durchsetzen“ (Bundestags-Drucksache 17/109), „Forderungen aus
    dem Bildungsstreik aufnehmen und die soziale Spaltung im Bildungssystem
    bekämpfen“ (Bundestags-Drucksache 17/119) und „Konsequenzen aus dem
    Bildungsstreik ziehen – Bildungsaufbruch unverzüglich einleiten“ (Bundestags-
    Drucksache 17/131). Der Petitionsausschuss hat die Petition deshalb dem hierfür
    federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
    gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
    übersandt, um sicherzustellen, dass die Petition in die Beratungen über die Anträge
    einbezogen wird. Das Plenum des Deutschen Bundestages ist am 10. Juni 2010 der
    Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und
    Technikfolgenabschätzung, die oben genannten Anträge abzulehnen, gefolgt.
    Darüber hinaus betraf das Anliegen der Petition die Anträge „Hochschulpakt
    aufstocken – Finanzierung von wachsenden Studienkapazitäten an den Hochschulen
    langfristig sicherstellen“ (Bundestags-Drucksache 17/12690) sowie
    „Hochschulzugang bundesgesetzlich regeln – Recht auf freien Zugang zum Master
    sichern“ (Bundestags-Drucksache 17/10861) und „Hochschulen auf das
    Studierendenhochplateau vorbereiten – Allen Studienberechtigten die Chance auf
    einen Studienplatz geben“ (Bundestags-Drucksache 17/9173). Der Deutsche
    Bundestag ist am 13. Juni 2013 wiederum der Empfehlung des Ausschusses für
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gefolgt und hat die Anträge
    abgelehnt. Dem Anliegen der Petenten konnte im Rahmen der parlamentarischen
    Beratungen somit nicht Rechnung getragen werden.
    Die Petition wurde auf der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am
    5. November 2012 beraten. Der Petitionsausschuss hat in der 18. Wahlperiode der
    Bundesregierung erneut Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe
    darzulegen. Auch wurde die Petition dem Ausschuss für Bildung, Forschung und
    Technikfolgenabschätzung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf
    eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)“ (Bundestags-
    Drucksache 18/2710) sowie den Anträgen der Fraktion DIE LINKE.
    „Kooperationsverbot abschaffen – Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz
    verankern“ (Bundestags-Drucksache 18/588) und „Kooperationsverbot kippen –

    Zusammenarbeit von Bund und Ländern für bessere Bildung und Wissenschaft
    ermöglichen“ (Bundestags-Drucksache 18/2747) zugeleitet. Das Plenum des
    Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 13. November 2014 den
    Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen und die gestellten Anträge
    abgelehnt. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
    Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Ziel der Bologna-Reformen und der Einführung der gestuften Studienstruktur ist es,
    die internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu verbessern und vielfältige
    Bildungsbiographien zu ermöglichen. Das Ziel der Reformen ist dagegen nicht, wie in
    der Petition vermutet, dass „alle Studenten möglichst schnell das Studium beendet
    haben müssen“. Sowohl die angesprochene Vertiefung des Wissens im
    Masterstudium als auch ggf. zeitaufwändige Auslandsaufenthalte und Praxiszeiten
    können sinnvoll sein. Umgekehrt ist aber ein berechenbares Studienende für manche
    Studienberechtigten eine Voraussetzung dafür, ein Studium überhaupt zu beginnen.
    Der Vorteil der gestuften Studienstruktur ist, dass es eine Wahlmöglichkeit gibt.
    Der 1999 gestartete Bologna-Prozess hat zu einer erfolgreichen Modernisierung der
    deutschen Hochschulen beigetragen. In Deutschland wurde die Chance genutzt,
    durch die größte Hochschulreform seit Jahrzehnten die Qualität von
    Studienangeboten zu verbessern, mehr Beschäftigungsfähigkeit zu vermitteln und
    die Studiendauer zu verkürzen.
    Um die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu sichern und die Hochschulen offen zu
    halten für eine erhöhte Zahl von Studienanfängern, haben Bund und Länder im
    Dezember 2014 die bedarfsgerechte Fortsetzung des Hochschulpakts 2020
    beschlossen. Mit dem Hochschulpakt 2020 steigern Bund und Länder gemeinsam
    die Ausbildungsleistung der deutschen Hochschulen deutlich. So werden Bund und
    Länder insgesamt bis zu 760.033 zusätzliche Studienmöglichkeiten finanzieren. Die
    Bundesregierung wird dafür über die Gesamtlaufzeit von 2007 bis 2023 insgesamt
    20,2 Mrd. Euro bereitstellen, die Länder insgesamt 18,3 Mrd. Euro. Die Länder
    haben sich damit verpflichtet, finanzielle Leistungen zu erbringen, die den
    Bundesmittel vergleichbar sind, und die Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Durch
    den Hochschulpakt werden zusätzliche Masterstudienplätze finanziert. Bund und
    Länder werden die Entwicklungen genau verfolgen und ihre Erkenntnisse bei der
    Gestaltung der dritten Phase des Hochschulpakts berücksichtigen. Besonders dort,
    wo die Berufsbefähigung im Bachelor nicht in ausreichendem Maß erreicht wird, ist

    verantwortliches Handeln von Ländern und Hochschulen erforderlich. Daher ist
    neben der Beobachtung der Nachfrage und des Angebots von Masterstudiengängen
    auch die Entwicklung des Berufseinstiegs der Absolventen relevant.
    Aus dem Vierten Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland
    vom Februar 2012 (Bundestags-Drucksache 17/8640), den das Bundesministerium
    für Bildung und Forschung und die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK)
    vorgelegt haben, geht hervor, dass alle Bachelor-Abschlüsse im Sinne einer
    formalen Zugangsvoraussetzung grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterstudiums
    berechtigen. Zur Qualitätssicherung oder aus Kapazitätsgründen können nach den
    ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und
    Masterstudiengängen vom 4. Februar 2010 für den Zugang oder die Zulassung zu
    Masterstudiengängen weitere Voraussetzungen bestimmt werden. Diese
    Voraussetzungen legen die Hochschulen in eigener Zuständigkeit fest. Es sind dies
    in erster Linie Anforderungen an die fachlich-inhaltlichen Qualifikationen sowie ggf.
    der Nachweis einer Mindestnote, Eignungsprüfungen, der Nachweis ausreichender
    Sprachkenntnisse und/oder zwischenzeitliche Berufstätigkeit. Soweit Praxiserfahrung
    verlangt wird, handelt es sich um qualifizierte Berufserfahrungen oder einschlägige
    Praktika bzw. Berufsausbildungen.
    Soweit sich in der Petition gegen Zulassungsbeschränkungen, wie zum Beispiel das
    Vorliegen einer bestimmten Note in einem bestimmten Studiengang, gewendet wird,
    hält der Petitionsausschuss dies – ungeachtet der Länderzuständigkeit – zur
    Sicherung der Funktionsfähigkeit von Hochschulen im Interesse der
    Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Studiums grundsätzlich für erforderlich.
    Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat erstmals im Wintersemester 2010/2011 die
    Anzahl der Masterstudiengänge mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung sowie
    die Anzahl der möglichen Plätze erhoben. Die Erhebung ergab, dass von 32.135
    örtlich zulassungsbeschränkten Masterstudienplätzen nach Ende aller
    Nachrückverfahren 6.258 Studienplätze unbesetzt blieben. Im Wintersemester
    2011/2012 blieben 5.327 von 36.442 Studienplätzen unbesetzt. Der Anteil der
    unbesetzt gebliebenen Studienplätze ist damit von 20 % im Wintersemester
    2010/2011 auf 14,62 % im Wintersemester 2011/12 zurückgegangen. Im
    Wintersemester 2012/2013 waren bei einer Gesamtzahl von 5.592
    Masterstudiengängen 1.447 Studiengänge örtlich zulassungsbeschränkt. 74 % der
    Masterstudiengänge unterliegen damit keinen Zulassungsbeschränkungen. Im

    Wintersemester 2012/2013 ist der Anteil der unbesetzt gebliebenen Studienplätze
    auf 10 % zurückgegangen.
    Auch im Wintersemester 2014/2015 konnten Universitäten und Fachhochschulen ihr
    Angebot im Masterbereich bedarfsgerecht ausweiten. Bei einer Gesamtzahl von
    6.107 Masterstudiengängen haben nach wie vor knapp drei Viertel aller
    Masterstudiengänge keinen Zuslassungsbeschränkungen unterlegen. Insgesamt
    kommt die KMK in dem im Mai 2015 beschlossenen Bericht der Länder zur Situation
    im Masterbereich 2014/2015 zu dem Schluss, dass bei einer zunehmenden Zahl von
    Bachelorabsolventen die Universitäten und Fachhochschulen nach wie vor ein
    ausreichendes Angebot an Masterstudienplätzen bereitstellen.
    Bezüglich der Einwendungen der Petentin in ihrer Eingabe, dass der Bachelor nicht
    berufsqualifizierend sei, so dass die Studenten kaum etwas mit dem Abschluss
    erreichen könnten, liegen dem Petitionsausschuss hierfür keine konkreten
    Anhaltspunkte dafür vor.
    Bachelor-Studiengänge vermitteln als Studiengänge, die zu berufsqualifizierenden
    Abschlüssen führen, wissenschaftliche Fachkompetenzen, Methodenkompetenz,
    berufsfeldbezogene Qualifikationen und Schlüsselqualifikationen wie
    Sozialkompetenz, kommunikative Präsentationskompetenz, bereichsunspezifische
    Sachkompetenzen und Fremdsprachenkompetenz. Kompetenzen und Lernziele
    werden mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes definiert und im Rahmen
    der Akkreditierung geprüft. Die Hochschulen sind gefordert, Studiengänge so
    auszugestalten, dass der Bachelor als erster akademischer Abschluss zu einem
    attraktiven berufsqualifizierenden Abschluss wird, der gleichzeitig Möglichkeiten für
    wissenschaftliche Laufbahnen über Master und Promotion bietet.
    Bachelorabschlüsse bieten aus Sicht der Unternehmen einen guten Einstieg in das
    Berufsleben. Für die Unternehmer gilt der Bachelor als vollwertiger Abschluss, der
    keine längere Einarbeitungsphase benötigt und grundsätzlich die gleichen
    Karrierechancen wie andere Hochschulabschlüsse eröffnet. Die Initiative „Bachelor
    Welcome!“, in der sich Personalvorstände führender Unternehmen in Deutschland
    seit 2004 im Zweijahresrhythmus zu den Abschlüssen Bachelor und Master bekannt
    und für die Bologna-Reformen ausgesprochen haben, zeigt, dass
    Bachelorabsolventen auf dem Arbeitsmarkt willkommen sind. Unter dem Motto
    „Bologna@Germany“ haben sich die Personalvorstände führender Unternehmen in
    Deutschland zuletzt im Oktober 2012 erneut für die konsequente Nutzung des
    Potenzials der Bologna-Reformen ausgesprochen.

    Entgegen den Ausführungen in der Petition kann der Petitionsausschuss auch
    zurzeit keinen Mangel an Studienplätzen erkennen. Erhebungen der Länder haben
    ergeben, dass gegenwärtig bundesweit ausreichend Masterstudienplätze zur
    Verfügung stehen. Auch wenn gegenwärtig bundesweit ausreichend
    Masterstudienplätze zur Verfügung stehen, wird es dennoch nicht immer möglich
    sein, dass jede bzw. jeder Studierwillige einen Platz in dem Wunschfach und an dem
    Wunschort erhalten kann. Der Wettbewerb um einzelne Studiengänge oder an
    einzelnen Hochschulen kann trotz bundesweit ausreichender Kapazitäten dazu
    führen, dass nicht alle Bewerberinnen und Bewerber an einem bestimmten Ort zum
    Zuge kommen. Die Studierenden sind hier gefragt, andere Studienmöglichkeiten zu
    nutzen – innerhalb Deutschlands und darüber hinaus. Der Übergang vom Bachelor-
    zum Masterstudium bietet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer
    räumlichen oder inhaltlichen Neuorientierung. Auch die zunehmende Zahl von
    berufsbegleitenden Masterstudiengängen nach erster Berufserfahrung bieten neue
    Möglichkeiten, die bei der Gesamtbetrachtung einbezogen werden müssen.
    Nach den vorangegangen Ausführungen empfiehlt deshalb der Petitionsausschuss,
    dass Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
    dem Bundesministerium für Bildung und Forschung – als Material zu überweisen,
    den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und den
    Landesvolksvertretungen zuzuleiten, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
    Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
    Bundesregierung – dem Bundesministerium für Bildung und Forschung – als Material
    zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben
    und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit gefordert wird, für jeden
    Bachelorabsolventen unabhängig von Herkunft und sozialem Stand einen
    Masterstudienplatz einzurichten, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

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