08.06.2017, 07:01
Alexander Schröder
Internet
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.12.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für W irtschaft und
Technologie und dem Bundesministerium des Innern - zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, für alle staatlichen Internetseiten eine eigene Domain
oberster Ordnung einzurichten, die ähnlich wie .gov in den USA, Regierungsseiten
besser von anderen Seiten im Internet unterscheidbar macht.
Die Eingabe wurde
des
Internetseite
der
auf
öffentliche Petition
als
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 330 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 72 Diskussionsbeiträge ein.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass man in den USA anhand der Endung .gov
eindeutig erkennen könne, ob man staatliche Internetseiten aufgerufen habe. So
würde ganz klar eine Abgrenzung zwischen privaten, geschäftlichen oder auch
unseriösen Inhalten möglich gemacht. Staatliche Internetseiten könnten so
strukturierter und einheitlicher gestaltet werden. Veröffentlichungen oder Änderungen
auf staatlichen Webseiten könnten von der Presse schneller verbreitet werden, da
Irrtümer durch eine eindeutige Zuordnung minimiert würden. In der Petition wird zur
schnellen Identifizierung/Erkennbarkeit die Endung .breg vorgeschlagen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass bisher lediglich die länderspezifische
Top-Level-Domain .de Deutschland direkt zugeordnet ist. Die anderen Top-Level-
Domains sind entweder für andere Länder vorgesehen bzw. werden für generische
Begriffe verwendet (so z. B. .org oder .info). Diese generischen Top-Level-Domains
werden von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN),
einer nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Organisation in Marina del Rey, USA,
vergeben.
Während die Einführung neuer generischer Top-Level-Domains bisher nur
im
Einzelfall vorgenommen wurde, wird bei ICANN gegenwärtig daran gearbeitet, ein
allgemeines Verfahren zur Zuteilung neuer generischer Top-Level-Domains zu
erstellen. Ziel ist, die Auswahlmöglichkeiten für Internetanwender zu erweitern und
den Wettbewerb zwischen den einzelnen Top-Level-Domains zu erhöhen. Erst
sobald dieses allgemeine Verfahren eröffnet wird, bestünde auch für die
Bundesregierung die Möglichkeit, eine eigene Top-Level-Domain für Internetseiten
der Bundes-regierung zu erhalten.
Die Bunderegierung wird die neuen Möglichkeiten zur gegebenen Zeit prüfen und
ob
danach
der
für Seiten
eigene Top-Level-Domain
eine
entscheiden,
Bundesregierung sinnvoll
ist. Bereits heute sind Inhalte von Regierungsstellen
gebündelt und für die Nutzer eindeutig identifizierbar abrufbar. So sind etwa Seiten
der Bundes-regierung unter .bund.de zu finden.
Der Petitionsausschuss begrüßt die seines Erachtens sinnvolle Anregung durch die
Petition, da ein einheitliches Erscheinungsbild der Bundesregierung im Internet
durchaus die Orientierung für die Internetnutzer vereinfachen würde.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, die Petition der Bundesregierung dem
Bundesministerium für W irtschaft und Technologie und dem Bundesministerium des
Innern zu überweisen, damit sie zu gegebener Zeit
in deren Überlegungen
einbezogen wird, eine Top-Level-Domain für die Bundesebene einzurichten.