Familie

Kindererziehungszeiten als Vorversicherungszeiten für Rentenkrankenversicherung (KVdR) anerkennen!

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles
59 Støttende 55 inn Deutschland

Mottaker av kampanjen svarte ikke.

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  1. Startet 2015
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

14.04.2015, 13:46

Zum besseren Verständnis der Petition.
Neuer Petitionstext: Aktuelle Gesetzgebung:
"Rentner und Rentenantragsteller sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn sie eine entsprechende Vorversicherungszeit erfüllen. Um die Vorversicherungszeit zu erfüllen, muss vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags für mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums ein Krankenversicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben. Angerechnet werden sowohl Zeiten einer Pflichtmitgliedschaft und freiwilligen Mitgliedschaft als auch Zeiten einer Familienversicherung. Dies wurde vom Gesetzgeber zum 01.04.2002 neu geregelt."

Beispiel:
Gesamte Lebensarbeitszeit 45 Jahre, zweite Hälfte sind dann 22,5 Jahre. Davon müssen 20,25 20 Jahre und drei Monate Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse geleistet werden. Das heißt, dass die erste Lebensarbeitshälfte ersten 22,5 Lebensarbeitsjahre für die KVdR nicht mehr relevant ist. berücksichtigt werden. Werden jetzt in der zweiten Hälfte zum Beispiel Erziehungszeiten notwendig und während dieser Zeit keine Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse eingezahlt werden, weil kein eigenes Einkommen vorhanden ist, kann die „Vorversicherungszeit“ nicht erfüllt werden. Damit ist eine Aufnahme in die günstige Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen und eine teure freiwillige oder private Krankenversicherung muss abgeschlossen werden.


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