08.06.2017 г., 7:14
Jens Gregory Kreditwesen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.02.2010 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Kreditgewährung für Unternehmen über die
Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie die Landesbanken sichergestellt werden soll,
wenn einer Kreditvergabe nach vorheriger Risikoprüfung nichts entgegensteht.
Die Forderung wird damit begründet, dass die Privatbanken derzeit nur zögerlich
Kredite vergäben, da sie heute nicht mehr bereit seien, die unternehmerischen Risi-
ken zu tragen. Dies verhindere notwendige Investitionen der Unternehmen. In der
Folge seien sehr viele Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet. In das marode Ban-
kensystem seien umfangreiche Bürgschaften geflossen, bei den Unternehmen
komme das Geld aber nicht an. Besonders der Mittelstand sei hiervon betroffen. Das
Wirtschaftssystem könne nur weiter funktionieren, wenn die Bundesregierung dafür
Sorge trage, dass Unternehmen Kredite zu normalen Konditionen erhielten.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 109 Mitzeichnern unterstützt
wurde und zu 9 Diskussionsbeiträgen geführt hat.
Wegen weiterer Einzelheiten zu diesem Vorbringen wird auf die im Rahmen der Ein-
gabe eingereichten Unterlagen verwiesen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt zusammen-
fassen:
Im Rahmen der so genannten Konjunkturpakete I und II wurde die Grundlage dafür
geschaffen, dass die Kreditvergabe der Geschäftsbanken an die Unternehmen trotz
der aktuell schwierigen Situation an den Finanzmärkten gewährleistet bleibt. Zusätz-
lich wurde ein Sonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (15 Mrd.
Euro) sowie das "Kredit- und Bürgschaftsprogramm" (100 Mrd. Euro) aufgelegt. Da-
mit wird dem vorgetragenen Anliegen bereits in wesentlichen Teilen Rechnung ge-
tragen.
Der Petitionsausschuss stellt jedoch fest, dass die KfW-Programme über die Haus-
bank zu beantragen sind und so nicht auszuschließen ist, dass sich einzelne Kredit-
institute bei der Durchleitung der KfW-Förderdarlehen zurückhaltend zeigen. Denn
trotz Einbeziehung öffentlicher Förderdarlehen verbleibt bei jeder gewerblichen Fi-
nanzierung ein anteiliges Kreditrisiko bei den Kreditinstituten. Daher liegt es auch
allein im Ermessen des einzelnen Kreditinstituts, inwieweit es ein Investitionsvorha-
ben begleitet und bereit ist, einen Förderantrag bei der KfW für einen Kunden zu
stellen. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, dies zu tun.
Soweit der Petent mit seiner Eingabe auf die Unterstützung des Bankensystems
durch den Staat hinweist, macht der Petitionsausschuss grundlegend darauf auf-
merksam, dass im Rahmen des vom Deutschen Bundestag im Oktober 2008 verab-
schiedeten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes die Banken, die staatliche Unterstüt-
zung in Form von Garantien bzw. Kapitalzuschüssen erhalten, verpflichtet wurden,
dem Kreditbedarf der inländischen Wirtschaft Rechnung zu tragen und Kredite zu
marktüblichen Konditionen anzubieten.
Zwar zeigen Umfragen von Marktforschungsinstituten zur Kreditversorgung, dass die
Mehrheit der befragten Firmen noch nicht unter Einschränkungen der Finanzierung
leidet. Jedoch verschärft sich die Finanzierungssituation nach Kenntnis des Petiti-
onsausschusses insbesondere in den als risikoreich eingestuften Branchen. Wie der Petent zu Recht ausführt sind zudem kleine Unternehmen von einer Verschärfung
der Kreditvergabe bedroht, da sie oft nicht über die zusätzlichen Sicherheiten verfü-
gen, die Banken bei höherem Risikobewusstsein abverlangen.
Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für die in der Eingabe vorgetragenen
Bedenken. Er ist sich bewusst, dass eine zu zögerliche Kreditvergabe der Banken
weitreichende Konsequenzen für die Unternehmen und den Arbeitsmarkt haben
muss. Er unterstreicht, dass bereits weitreichende gesetzgeberische Maßnahmen
getroffen wurden und auch in der Zukunft das Bemühen anhalten wird, um eine Ab-
wärtsspirale der Wirtschaft, basierend auf einer zu restriktiven Kreditvergabe der
Banken, zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird auch begrüßt, dass aktuell
an Maßnahmen gearbeitet wird, um die Bilanzen einzelner Institute, insbesondere
der Landesbanken, langfristig zu entlasten.
Nach alledem kann der Petitionsausschuss ein weitergehendes Tätigwerden nicht in
Aussicht stellen und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anlie-
gen teilweise entsprochen wurde.