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Kreditwesen - Kreditvergabe durch KfW oder Landesbanken

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Петицията е адресирана до
Deutschen Bundestag

109 Подписи

Петицията беше удовлетворена

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  1. Започнато 2008
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Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags.

Петицията е адресирана до: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen Unternehmen Kredite (zur Not auch staatliche) nach Risikoprüfung über die KFW oder Landesbanken zu beschaffen wenn privatwirtschaftliche Banken normale unternehmerische Risiken der Unternehmen nicht tragen wollen. (es geht nicht um Risikokapital)

Причина

Viele Unternehmen sind von zögerlichen Kreditvergaben der Banken betroffen. Durch fehlendes Geld in den Unternehmen werden notwendige Investitionen verhindert. Die Folge ist die Gefährdung von sehr vielen Arbeitsplätzen in Deutschland. Das wird einen Schneeballeffekt auslösen, der die Wirtschaft in die Tiefe zieht. So wie vor der Finanzkrise zu lax bei Kreditvergaben vorgegangen wurde, wird die Kreditvergabe heute so streng ausgeführt, dass die Banken die unternehmerischen Risiken, die nun mal da sind, nicht tragen wollen. Die Bundesregierung hat umfangreiche Bürgschaften für das marode Bankensystem gegeben. Bei den Unternehmen, vor allem denen des Mittelstandes, kommt das Geld aber nicht an. Das muss verhindert werden. Die Bundesregierung hat dafür Sorge zu tragen das Unternehmen alltägliche Kreditgeschäfte zu "normalen" Konditionen abwickeln können damit das Wirtschaftssystem weiterhin funktionieren kann. Kreditgeschäfte mit zu großem Risiko sollen davon ausgenommen werden.

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Информация за петицията

Петицията е започната: 12.12.2008 г.
Колекцията приключва: 02.03.2009 г.
Регион: Германия
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новини

  • Jens Gregory Kreditwesen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.02.2010 abschließend beraten und
    beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Kreditgewährung für Unternehmen über die
    Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie die Landesbanken sichergestellt werden soll,
    wenn einer Kreditvergabe nach vorheriger Risikoprüfung nichts entgegensteht.

    Die Forderung wird damit begründet, dass die Privatbanken derzeit nur zögerlich
    Kredite vergäben, da sie heute nicht mehr bereit seien, die unternehmerischen Risi-
    ken zu tragen. Dies verhindere notwendige Investitionen der Unternehmen. In der
    Folge seien sehr viele Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet. In das marode Ban-
    kensystem seien umfangreiche Bürgschaften geflossen, bei den Unternehmen
    komme das Geld aber nicht an. Besonders der Mittelstand sei hiervon betroffen. Das
    Wirtschaftssystem könne nur weiter funktionieren, wenn die Bundesregierung dafür
    Sorge trage, dass Unternehmen Kredite zu normalen Konditionen erhielten.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 109 Mitzeichnern unterstützt
    wurde und zu 9 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Wegen weiterer Einzelheiten zu diesem Vorbringen wird auf die im Rahmen der Ein-
    gabe eingereichten Unterlagen verwiesen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt zusammen-
    fassen:

    Im Rahmen der so genannten Konjunkturpakete I und II wurde die Grundlage dafür
    geschaffen, dass die Kreditvergabe der Geschäftsbanken an die Unternehmen trotz
    der aktuell schwierigen Situation an den Finanzmärkten gewährleistet bleibt. Zusätz-
    lich wurde ein Sonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (15 Mrd.
    Euro) sowie das "Kredit- und Bürgschaftsprogramm" (100 Mrd. Euro) aufgelegt. Da-
    mit wird dem vorgetragenen Anliegen bereits in wesentlichen Teilen Rechnung ge-
    tragen.

    Der Petitionsausschuss stellt jedoch fest, dass die KfW-Programme über die Haus-
    bank zu beantragen sind und so nicht auszuschließen ist, dass sich einzelne Kredit-
    institute bei der Durchleitung der KfW-Förderdarlehen zurückhaltend zeigen. Denn
    trotz Einbeziehung öffentlicher Förderdarlehen verbleibt bei jeder gewerblichen Fi-
    nanzierung ein anteiliges Kreditrisiko bei den Kreditinstituten. Daher liegt es auch
    allein im Ermessen des einzelnen Kreditinstituts, inwieweit es ein Investitionsvorha-
    ben begleitet und bereit ist, einen Förderantrag bei der KfW für einen Kunden zu
    stellen. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, dies zu tun.

    Soweit der Petent mit seiner Eingabe auf die Unterstützung des Bankensystems
    durch den Staat hinweist, macht der Petitionsausschuss grundlegend darauf auf-
    merksam, dass im Rahmen des vom Deutschen Bundestag im Oktober 2008 verab-
    schiedeten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes die Banken, die staatliche Unterstüt-
    zung in Form von Garantien bzw. Kapitalzuschüssen erhalten, verpflichtet wurden,
    dem Kreditbedarf der inländischen Wirtschaft Rechnung zu tragen und Kredite zu
    marktüblichen Konditionen anzubieten.

    Zwar zeigen Umfragen von Marktforschungsinstituten zur Kreditversorgung, dass die
    Mehrheit der befragten Firmen noch nicht unter Einschränkungen der Finanzierung
    leidet. Jedoch verschärft sich die Finanzierungssituation nach Kenntnis des Petiti-
    onsausschusses insbesondere in den als risikoreich eingestuften Branchen. Wie der Petent zu Recht ausführt sind zudem kleine Unternehmen von einer Verschärfung
    der Kreditvergabe bedroht, da sie oft nicht über die zusätzlichen Sicherheiten verfü-
    gen, die Banken bei höherem Risikobewusstsein abverlangen.

    Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für die in der Eingabe vorgetragenen
    Bedenken. Er ist sich bewusst, dass eine zu zögerliche Kreditvergabe der Banken
    weitreichende Konsequenzen für die Unternehmen und den Arbeitsmarkt haben
    muss. Er unterstreicht, dass bereits weitreichende gesetzgeberische Maßnahmen
    getroffen wurden und auch in der Zukunft das Bemühen anhalten wird, um eine Ab-
    wärtsspirale der Wirtschaft, basierend auf einer zu restriktiven Kreditvergabe der
    Banken, zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird auch begrüßt, dass aktuell
    an Maßnahmen gearbeitet wird, um die Bilanzen einzelner Institute, insbesondere
    der Landesbanken, langfristig zu entlasten.

    Nach alledem kann der Petitionsausschuss ein weitergehendes Tätigwerden nicht in
    Aussicht stellen und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anlie-
    gen teilweise entsprochen wurde.

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