Reģions: Brēmene

L 18/224 - Änderung des Petitionsgesetzes

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
16 Atbalstošs 16 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

16 Atbalstošs 16 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija der Bremischen Bürgerschaft ,

17.04.2015 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses Nr. 36 vom 17. April 2015

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: L 18/224

Gegenstand:
Änderung des Petitionsgesetzes

Begründung:
Der Petent regt an, das Petitionsgesetz zu ändern. Insbesondere sollte der Anwendungsbereich des
Gesetzes auf Petitionen an den Senat oder an die zuständigen Stellen erweitert werden. Dem
Petitionsaus schuss solle das Recht zugebilligt werden, solche Petitionen von sich aus aufzugreifen, der
Senat solle verpflichtet werden, der Bürgerschaft einmal jährlich über die Behandlung solcher Petitionen zu
berichten. Das Antragsrecht für Debatten zu Petitionen s olle nicht mehr nur Fraktionen, sondern
Abgeordneten in Fraktionsstärke zugebilligt werden. Außerdem solle vorgesehen werden, dass in der
Bürgerschaft eine Aussprache über die Jahresberichte des Petitionsausschusses stattfindet. Die Petition
wird von 16 Mi tzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. März 2013 beschlossen, einen Unterausschuss mit der
Überprüfung des Petitionsrechts zu beauftragen. Vertreter des Petenten wurden zu allen Sitzungen als
ständi ge Gäste eingeladen und hatten dort ein Rederecht. Der Unterausschuss hat sich unter anderem mit
den vom Petenten eingebrachten Änderungsvorschlägen zum Petitionsgesetz befasst und sie ausgiebig
diskutiert. Der Petitionsausschuss hat den Bericht des Untera usschusses in seiner Sitzung am 17. April 2015
beraten. Damit hat er seine Möglichkeiten ausgeschöpft. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang
die 19. Bremische Bürgerschaft Änderungen des Petitionsgesetzes beschließen wird.

Auf die öffentliche Ber atung der Petition hat der Petitionsausschuss verzichtet, weil die Vorschläge des
Petenten umfassend in öffentlichen Sitzungen des Unterausschusses beraten wurden.

Begründung (PDF)


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