L 19/233 - Wiedereinrichtung eines Finanzamtes in Bremen-Nord

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
1 Unterstützer 1 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

1 Unterstützer 1 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

16.05.2019, 04:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 37 vom 26. April 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/233

Gegenstand:
Widereinrichtung eines Finanzamtes in Bremen Nord

Begründung:
Der Petent beschwert sich darüber, dass Bremen-Nord immer weiter von Bremen abgehängt werde,
wie sich z.B. durch die Verlagerung des Finanzamtes zeige.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Finanzen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis
der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann den Unmut des Petenten im Hinblick auf die Bearbeitung der
Steuererklärung im Jahr 2016 verstehen. Er kann sein Anliegen aber nicht unterstützen. Seitens der
Vertreterin der Senatorin für Finanzen ist im Rahmen der öffentlichen Beratung eingeräumt worden,
dass die Bearbeitung der Steuererklärung des Petenten für das Jahr 2016 aufgrund von
Besonderheiten außergewöhnlich lange gedauert hat. Darüber hinaus ist jedoch festzuhalten, dass
im Gebäude in Bremen-Vegesack weiterhin eine Zentrale Informations- und Annahmestelle, eine
Beratungsstelle für Existenzgründer und eine Anlaufstelle für Vollstreckungsschuldner besteht.
Insofern besteht weiterhin die Möglichkeit die Steuererklärung dort abzugeben.

Zudem hat die Senatorin für Finanzen die Gründe für die Verlagerung der
Einkommenssteuerbearbeitung zum Finanzamt Bremen für den Ausschuss nachvollziehbar
dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bremen-Nord
jederzeit Zugriff auf die Daten haben und so Fragen zu den Steuererklärungen vor Ort beantworten
können. Insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung werden Steuererklärungen vermehrt
elektronisch eingereicht; für gewerblich Tätige und Selbständige besteht inzwischen eine
entsprechende gesetzliche Verpflichtung. Insofern ist es für den Ausschuss einsichtig, dass der
Standort der Bearbeitung immer weniger entscheidend ist. Die zentralisierte Bearbeitung im
Finanzamt Bremen führt dabei zu Zeitersparnissen bei der Bearbeitung.

Der Ausschuss kann die Sorge der Bewohner von Bremen Nord grundsätzlich nachvollziehen, durch
die Schließung von Ämtern bzw. eine Verlagerung von Behörden nach Bremen-Stadt einen längeren
Weg auf sich nehmen zu müssen. Angesichts der dargestellten Sachlage hält der Ausschuss diese
Sorge im vorliegenden Fall jedoch für unbegründet. In diesem Zusammenhang begrüßt der
Ausschuss das Bekenntnis der Senatorin für Finanzen im Hinblick auf den Standort Bremen-Nord
und die im Gegenzug zur Verlagerung der Einkommenssteuerbearbeitung nach Bremen Stadt
erfolgte Unterbringung der Bewertungsstelle in Vegesack.

Begründung (PDF)


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