L 19/277: Verbot von Nutztiertransporten ins Ausland

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
131 Unterstützende 131 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

131 Unterstützende 131 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

26.03.2020, 03:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 4 vom 24. Januar 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe dem Senat zur Kenntnis zu geben:

Eingabe Nr.: L 19/277

Gegenstand:
Verbot von Nutztiertransporten

Begründung:
Die Petentin fordert ein Verbot von Nutztiertransporten in EU-Staaten und Drittländer. Neben dem
generellen Verbot von Tiertransporten im Land Bremen wird gefordert, über den Bundesrat ein
deutschlandweites Exportverbot von Nutztieren zu erreichen. Dabei beruft sich die Petentin u. a. auf
Artikel 20a des Grundgesetzes und auf das Tierschutzgesetz.

Die Petition wird von 132 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz eingeholt. Darüber hinaus hatte die Petentin die
Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
wie folgt dar:

Der Ausschuss begrüßt das Engagement der Petentin in Bezug auf das Tierwohl.
Der Ausschuss weist jedoch auf zwei entscheidende Aspekte hin. Zum einen werden im Land
Bremen keine Tiertransporte abgefertigt. Zum anderen hat die Senatorin für Wissenschaft,
Gesundheit und Verbraucherschutz in ihrer Stellungnahme und im Rahmen der öffentlichen
Beratung, für den Ausschuss nachvollziehbar, die Rechtslage dargelegt. Indem
Tiertransportvorschriften EU-weit durch die unmittelbar in Deutschland geltende Verordnung (EG)
Nr. 1/2005 sowie die Verordnung (EG) Nr. 1255/97 geregelt sind, dürfen nationale Vorschriften nicht
über die Regelungen der EU-Verordnungen hinausgehen. Insofern sieht der Ausschuss keine
Möglichkeit, dem Anliegen der Petentin in vollem Umfang zu entsprechen.
Allerdings erkennt der Ausschuss die Probleme, die beim Vollzug der geltenden Vorschriften
bestehen, sowie die festgestellten Verstöße gegen den Tierschutz. Die Senatorin für Wissenschaft,
Gesundheit und Verbraucherschutz hat zugesagt, sich für eine Beseitigung der bestehenden
Missstände einzusetzen. Vor diesem Hintergrund sowie dem Umstand, dass sich die
Regierungsfraktionen in der Koalitionsvereinbarung der Rechte und des Schutzes von Tieren
verschrieben haben, sieht der Ausschuss die Notwendigkeit, die Petition dem Senat zur Kenntnis zu
geben.

Begründung (PDF)


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