Alueella: Bremen

L 20/2 - Schutz der Nutria-Abwägung des Jagdrechts

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
3 Tukeva 3 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

3 Tukeva 3 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .

06.10.2020 klo 4.39

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 10 vom 11. September 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 20/2

Gegenstand: Schutz der Nutria

Begründung:
Der Petent verfolgt mit seiner Petition den Schutz der Nutria. Den Tieren sollten wieder Schonzeiten
zugesprochen werden und das Jagen der Muttertiere sollte gänzlich verboten werden. Es sei nicht
bewiesen, dass Nutrias für Deichschäden verantwortlich seien. Auch sei das Etikett „invasiv“ nicht
Beweis genug für eine Gefährdung durch die Tierart. Die Petition wird von 4 Mitzeichnerinnen und
Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu der Petition eine Stellungnahme des seinerzeitigen Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss sieht keine Möglichkeit, der Petition zum Erfolg zu verhelfen. Der Ausschuss
hat keinen Zweifel daran, dass die Lebensweise der Nutria, ihre Bauten an den Gewässern und
insbesondere in den Deichen zu errichten, eine massive Gefährdung der Deichsicherheit bedeutet.
Gleichzeitig ergibt sich aus den vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zitierten Zahlen, die vom
Deichverband am rechten Weserufer und vom Deichverband am linken Weserufer
zusammengetragen wurden, dass die Population der Nutria massiv wächst. Der Ausschuss sieht
deshalb keine Alternative zu einer ganzjährigen Bejagung.
Auch wenn der Ausschuss die Bedenken hinsichtlich einer Bejagung auch der Elterntiere
grundsätzlich teilt, sieht er allerdings in diesem Punkt keine andere Möglichkeit. Wie der
senatorischen Stellungnahme zu entnehmen ist, ist den Nutrias äußerlich weder das Geschlecht
noch ein Gesäuge anzusehen. Da in der Regel mehrere Würfe im Jahr erfolgen, kann deshalb eine
rechtssichere und effektive Bejagung nur erfolgen, wenn auch Elterntiere verfolgt werden dürfen.

Begründung (PDF)


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